Feuerwehr

Meldungen der UWV mit Bezug zum Thema Feuerwehr

von Fraktion 31. Januar 2025
Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Ob der Brandschutz in Weilerswist mit der grundsätzlich notwendigen Fortschreibung besser wird, darf angesichts der Gesamtumstände mehr als bezweifelt werden. Die UWV und einige andere Ratsmitglieder, hatten nach vielen offenen Fragen und unbefriedigenden Antworten gegen diesen Plan gestimmt. Zunächst einmal hätte der Brandschutzbedarfsplan nach Auffassung der „Unabhängigen“ öffentlich vorgestellt und diskutiert werden müssen. Hierfür ist nach geltender Zuständigkeitsordnung der Fachausschuss Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) federführend. Stattdessen wurde das umfassende und für fünf Jahre geltende Dokument gerade einmal eine Woche vor der Ratssitzung in auserwählter Runde und hinter verschlossenen Türen vorgestellt. Marion Leufer , stellv. UWV-Fraktionsvorsitzende: „Das widerspricht nicht nur dem üblichen Ablauf einer transparenten und breiten Diskussion in der Öffentlichkeit, sondern nimmt den Fraktionen die notwendige Zeit, sich umfassend mit dem Werk auseinanderzusetzen und ggfls. auch andere sachkundige Personen hinzuziehen.“ Ein gemeinsamer Antrag von UWV und FDP auf Verweisung in den Fachausschuss hat die Mehrheit des Rates, trotz Fragen aus fast allen Fraktionen, abgelehnt (10 Mitglieder stimmten für, 17 gegen die Verweisung in das Fachgremium). Die in der gestrigen Sitzung zahlreich gestellten Nachfragen, wurden in weiten Teilen dabei leider nur unzureichend beantwortet. Beispielsweise in Bezug auf das Wohngebiet Weilerswist-Süd: Dieses ist dem Grunde nach gar nicht berücksichtigt (vgl. Darstellung des Brandschutzbedarfsplans auf S. 86). Hierzu wurde ausgeführt, dass man bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans auf Einwohnerzahlen des Zensus 2011 zurückgegriffen habe. Demnach hätte es dort diese Siedlungsstruktur noch nicht gegeben. Aktuellere Zahlen lägen nicht vor. Man gehe aber davon aus, dass die Einsatzziele hier aber erreicht werden können. Ein fragwürdiges Statement, welches nicht überzeugen kann. Leufer : „Das es keine aktuellen Zahlen gibt, die man nutzen könnte, ist unsinnig. Die Gemeinde kann Grundsteuerbescheide versenden, sie ist in der Lage Wahlbezirke anhand der Einwohnerzahl zu bilden und kann dabei für jede Straße exakt sagen, wie viele Wahlberechtigte dort wohnen. Zudem ist sie auch Meldebehörde. Für den Brandschutzbedarfsplan will man aber den Entscheidungsträgern weiß machen, man habe keine Einwohnerzahlen?!“ Inhaltlich bemängelt die UWV zudem, dass man weiterhin keine Kenntnis über die genauen Inhalte des Berichtes der Unfallkasse und des Berichtes der Fachkraft für Arbeitssicherheit habe, obgleich es hierzu vor langer Zeit einen entsprechenden Ratsbeschluss gab. UWV-Fraktionsgeschäftsführer Matthias Müller : „Ohne Kenntnis aller Fakten kann ich nicht beurteilen, welche Bedarfe es möglicherweise noch gibt.“ Müller weiter: „Wir könnten in meinen Augen unseren geltenden Rechtsanspruch zwar sicher gerichtlich geltend machen, angesichts der Mehrheiten, die im Gegensatz zu uns offenkundig kein gesteigertes Interesse an einem Gesamtüberblick haben und mit ihrer Zustimmung ohnehin schon Fakten geschaffen haben, verzichten wir auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, für die am Ende nur die Steuerzahler aufkommen müssten.“ Aktuelle Beschlüsse der politischen Gremien, konkret die Priorisierung eines neuen Gerätehauses in Lommersum, fanden sich bis kurz vor der Abstimmung gar nicht erst im Brandschutzbedarfsplan wieder, sondern wurden zwei Tage vor der Sitzung „nachgeschoben“. Man stelle sich daher die Frage, was vielleicht noch „vergessen“ wurde. Müller : „Dies kann unmöglich innerhalb einer Woche, von erstmaliger Vorstellung bis Beschlussfassung, von uns seriös analysiert werden.“ Es fehlen wesentliche Informationen bzw. Nachweise: die Verfügbarkeit 48m³/Std. Löschwasser wird im neuen Brandschutzbedarfsplan angenommen, aber nicht belegt. Diese Werte müssen durch das Verbandswasserwerk belegbar überprüft und zugeliefert werden. Die Feuerwehr verfügt derzeit über einen Tankwagen mit rund 10-12m³ Löschwasser. Diese Menge würde jedoch nur maximal 15 Minuten der angenommenen Löschwasserverfügbarkeit eines Hydranten ersetzen können. Die Nutzung von weiteren Fahrzeugen der Feuerwehr würde dann unnötig Einsatzmittel und Einsatzkräfte binden, die dann für weitere Einsatzlagen nicht zur Verfügung stünden. Das verfügbare Löschwasser muss auf Grundlage von Fakten und nicht von Annahmen betrachtet werden. Problematisch ist zudem die Veränderung der sog. Eintreffzeiten. Auch wenn die Eintreffzeiten des neuen Planes den Anforderungen des Verbandes der Feuererwehren in NRW genügen, so stellen die neuen Eintreffzeiten insgesamt eine Verschlechterung gegenüber dem vorherigen Zielen dar. So heißt es auf Seite 87 des neuen Brandschutzbedarfsplanes: "Der Gutachter stellt fest: Die Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist weist eine grundlegende Leistungsfähigkeit auf, erfüllte die Vorgaben aus den bisherigen Schutzzielen jedoch nur teilweise. Mit der Anpassung … wird mittelbar … ein höherer Erreichungsgrad zu erwarten sein.“ Für die UWV bedeutet dies im Umkehrschluss: durch die nun verabschiedete längere Erreichbarkeitszeit des Planes wird der Zielerreichungsgrad geschönt, das Ziel einer schnellen Erreichbarkeit aber heruntergeschraubt. Rein formal erfüllt der nun vorgelegte Brandschutzbedarfsplan die rechtlichen Anforderungen. Allerdings, dies räumte der Ersteller ein, nur die Minimalziele. „Die Unabhängigen“ möchten sich weder jetzt noch zukünftig lediglich mit der Erfüllung von minimalen Zielen zufriedengeben. Auch nicht, wenn es damit formal rechtlich ausreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht. Die UWV ist erschrocken, dass sich Mehrheiten gefunden haben, die den Plan trotz vieler diskussionswürdiger Aspekte beschlossen haben (17 ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen). Dadurch wurde die große Chance vertan, die so wichtige strategische Ausrichtung der Feuerwehr, zu planende Investitionen in Millionenhöhe und gute Ausstattung der Einsatzkräfte, gemeinsam und geschlossen anzupacken. Stattdessen nehmen Mehrheiten auf kritische Fragen keinerlei Rücksicht.
von Fraktion 22. Januar 2025
In ungewöhnlichem Rahmen findet am Donnerstagabend die Vorstellung und schlussendlich auch eine Diskussion über den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Weilerswist statt. Allerdings: hinter verschlossenen Türen! Die Art und Weise der Vorstellung und angedachten Diskussionen über den extern erstellten Brandschutzbedarfsplan stößt auf Missfallen in Reihen der Unabhängigen Wähler-Vereinigung Gemäß der Zuständigkeitsordnung obliegt die Beratung über grundsätzliche Angelegenheiten der Feuerwehr des Schutzes vor Gefahrenpotenzialen dem Ausschuss „Bildung Integration Generationen und Soziales“ (BIGS) . Mit einer Mail wurden letzte Woche die Fraktionsvorsitzenden zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes eingeladen. Andere Mitglieder des Fachausschusses und ein fraktionsloses Ratsmitglied wurden zunächst nicht informiert. Bereits im Haupt- und Finanzausschuss letzte Woche hatte die UVW darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen einigermaßen ungewöhnlich ist. Seitens des zuständigen Beigeordneten Derichs (CDU) wurde das Vorgehen jedoch verteidigt und angeboten, dass natürlich alle Mitglieder des Fachausschusses zu dieser Sitzung kommen könnte. Die besondere Kritik der UVW richtet sich in erster Linie dahingehend, dass der zuständige Fachausschuss zunächst bewusst in seiner Kompetenz beschnitten wurde, vor allem aber auf der anderen Seite der Grundsatz der Öffentlichkeit für politische Themen in massiver Weise durchbrochen wird. Ziel der Verwaltung ist die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplan bereits in der Ratssitzung nächste Woche Donnerstag. Ob und wie sehr es dann noch zu einer ernsten öffentlichen Diskussion kommen kann und wird, mag bezweifelt werden, wenn bereits im stillen Kämmerlein „beraten“ wurde. UWV-Ratsherr Matthias Müller : „Ich sehe hierin den Versuch Probleme und Bedenken, die sich ergeben könnten, aus der Öffentlichkeit rauszuhalten. Nach Vorstellung des Planes nur eine Woche Beratungszeit zu geben, bei einem so umfassenden und für die Weilerswister bedeutsamen Thema, ist zu wenig.“ Die UVW-Fraktion stellt klar: Wesentliche Diskussionen gehören dorthin wo sie nach Geschäftsordnung zugewiesen, in den Fachausschuss und zwar in öffentlicher Sitzung. „Die Unabhängigen“ werden keine „Schatten-Ausschüsse“ zur Grundlage von Entscheidungen machen. Die UWV wird den Brandschutzbedarfsplan mit der gebotenen Seriosität beraten und sich mit weiteren Experten dazu austauschen. Demnach wird man eine Vertagung in den Fachausschuss beantragen, andernfalls müsse man mangels ausreichender Beratungszeit zunächst gegen die Verwaltungsvorlage votieren müssen. „Die Unabhängigen“ werden sich dennoch nicht aus Prinzip der Vorstellung verweigern, denn man sieht sehr wohl die Sinnhaftigkeit den größtmöglichen Input für die Beratung wie alle anderen Fraktionen zeitnah zu erlangen. Müller : „Wir werden uns nicht in die Ecke verkriechen, wenn wir das Verfahren und den Ablauf für falsch halten. Wir sind lösungsorientiert, aber eben auch kritisch und auf Transparenz für die Bürger bedacht.“
von Fraktion 4. Oktober 2024
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht. Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren. Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss. Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen: Ist das alles überhaupt notwendig? Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen. Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; Warum aber genau dieser Standort? Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit? Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde de r Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt! Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung: "1. Erwerb des ganzen Grundstücks. 2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken." Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.: "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel. Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden." Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß? Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf." Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen. Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung? Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen. Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht . Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Ei ne Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort? Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist. Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. Zu allen Meldungen mit Bezug zur Feuerwehr geht es hier . Foto: Uwe Wegner
von Fraktion 14. März 2024
Für die Weilerswister Politik standen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.03. wichtige Diskussionen rund um die Zukunft der Feuerwehr an. Für die UWV-Fraktion stellte sich jedoch die Frage, auf welchen Grundlagen die weitreichenden Entscheidungen getroffen werden sollten. Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner : „Mit Verwunderung stellen wir fest, dass sich Fraktionen schon sicher waren, wie sie die Zukunft der Feuerwehr, insbesondere an den Standorten Lommersum, Vernich und Weilerswist sehen. Aus unserer Sicht mangelt es aber an einigen Grundlagen." „Die Unabhängigen“ sind offen für Problemlösungen. Voraussetzung muss jedoch sein, dass alle relevanten Umstände auf den Tisch kommen und berücksichtigt werden. Genau an dieser Stelle sieht Matthias Müller , Ratsmitglied der UWV, jedoch erhebliche Defizite: „Der Politik wurden in mehreren Sitzungen relevante Unterlagen zugesichert, die uns zumindest, bis heute nicht vorliegen.“ Damit verweist Müller insbesondere auf die Berichte der Unfallkasse NRW sowie der versprochenen Gefährdungsbeurteilung. Zwar wurde Ende November 2023 ein Vortrag im Fachausschuss gehalten worden, aber verlässliche Aussagen, welche Maßnahmen insbesondere zu welchen Kosten an welchen Standorten jeweils erforderlich sind, stehen bis heute in keiner Verwaltungsvorlage für die politischen Gremien der Gemeinde. Es gibt keine Prioritätenliste für die einzelnen Standorte. Die Verwaltung will sukzessive für einzelne Standorte und Probleme Beschlussvorlagen liefern. Einen Gesamtüberblick haben die Politiker bis heute nicht. (Für Hintergründe dazu hier klicken) . > Belastbare Berechnungen liegen nicht vor. < Die UWV kommt zu dem Ergebnis: es können aktuell keine belastbaren Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen von Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neubauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten werden dabei einige zusätzliche Problemlagen und Fakten ausgeklammert. Die von CDU und SPD aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich klingen z. B. auf den ersten Blick zunächst interessant. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht . U nter anderem denkt man bei den politischen Mitbewerbern an eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise frei werdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist. Wegner zu diesen Ideen: „Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten.“ Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet scheint einigen Kommunalpolitikern nicht klar zu sein. > Mehr als fraglich, ob Ideen überhaupt realistisch sind. < Damit ist für die UWV mehr als fraglich, ob überhaupt und wenn, mit welchem Zeit- und Finanzaufwand solche CDU/SPD-Lösungen für Weilerswist und Vernich tatsächlich realistisch sind. Zudem sind sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die mögliche Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen. Für eine Einschätzung und hierauf basierende Entscheidungen fehlen schlichtweg belastbare Darstellungen und Berechnungen. Sofern sich diese überhaupt valide berechnen lassen, ist für einen solchen von CDU und SPD nun zunächst beschlossenen Prüfauftrag ein massiver Zeit- und Personalaufwand erforderlich. Wann das Ergebnis derartiger Prüfungen vorliegt, konnte in der Sitzung niemand beantworten, Erst nach der Kommunalwahl 2025? > Andere Probleme werden nicht gelöst. < Dabei werden nach dieser sinnlosen Prüfung für Weilerswist und Vernich andere Probleme nicht aus der Welt geschaffen. Etwa die Frage nach der Erreichbarkeit des Standortes Weilerswist durch die ehrenamtlichen Wehrleute. Es ist vorhersehbar, dass in wenigen Jahren die Schrankenanlagen der DB an der Bonner Straße häufiger geschlossen sein wird. Damit steigt die Gefahr, dass die Einsatzkräfte auf dem Weg zu Ihrem Standort an der Schranke warten und verspätet eintreffen. Dies würde dann wiederum dazu führen, dass die Feuerwehr bei manchen Einsätzen nicht mehr innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen am Einsatzort antrifft. Für den Standort Vernich hat die Wehrleitung der Feuerwehr darauf hingewiesen, dass der Standort im Hochwasserüberschwemmungsgebiet liege. Die UVW stellt daher in Frage, ob es daher wirklich Sinn macht, an diesem Standort mehr Geld in die Hand zu nehmen als wirklich unbedingt nötig. UWV-Ratsherr Müller : „Niemand von uns würde unter diesen Voraussetzungen privat an einem solchen Ort Geld investieren. Warum also sollten wir dies dann mit dem Geld aller Bürgerinnen und Bürger machen? Wäre das nicht verantwortungslos?“ Im Ergebnis also ganz viel Aufwand für die Verwaltung und das für nicht zukunftsfähige Ideen. > Fortführung der bisherigen Planungen wäre konsequent. < Eine Fortführung der Detailplanung für eine neue Feuerwache, gemeinsam für Weilerswist/Vernich wäre demnach konsequent gewesen. Bereits seit 2014 beschäftigt sich die Weilerswister Politik mit diesem Ziel, wofür man gute Gründe hatte. Wegner : „Es ist bedauerlich, dass die Planung bisher derart schleppend gelaufen ist. Nun, wo es weitergehen könnte, scheinen einige politisch Verantwortliche plötzlich kalte Füße zu bekommen.“ Weite Teile der Öffentlichkeit bekommen leider den Eindruck, dass Einzelne schon mitten im Kommunalwahlkampf stecken und damit aus Sorge vor Diskussionen immer weniger bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Mehr noch: in Teilen hat es den Anschein, dass man zunehmend die Öffentlichkeit auch mit nicht belastbaren Aussagen in die Irre führt. Dies betreffe beispielsweise auch die Kostensumme für eine neue Wache. Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wird dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Über die Motivlage wollen „Die Unabhängigen“ nicht spekulieren. Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. > In den Raum gestellte Kosten sind fragwürdig. < Müller : „Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben.“ Die UWV weist darauf hin, dass der Kämmerer schon heute in der Finanzplanung für das Jahr 2025 Steuererhöhungen einplane. Fakt ist allerdings auch: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für die Prüfung notwendigen Finanzmittel freigegeben werden. Immerhin wurde diese Einschränkung in der Sitzung vom 14.01. nach einigen Diskussionen zurückgenommen. Dies bedeutet dennoch: eine objektive Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, im Sinne des UWV-Antrages, kann nicht vor Sommer diesen Jahres erfolgen. CDU und SPD treiben mit ihren Mehrheitsbeschluss faktisch den Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ voran. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, der sich abzeichnenden neuen Mehrheiten im Rat, man würde keine Beschlüsse gegen den neuen Standort fassen, vermag nicht zu überzeugen. Formal ist dies zutreffend, durch anderweitige Beschlüsse torpedieren CDU und SPD faktisch jedoch das Projekt. Und dies in dem Wissen, dass wesentliche Aspekte in den Überlegungen unberücksichtigt und als Problem ungelöst bleiben. Zumindest für einen nicht unerheblichen und abermaligen Zeitverzug in der Planung tragen CDU und SPD damit die volle Verantwortung. Eine hohe Priorität erkennt die UWV, wie alle anderen Fraktionen, parallel dazu durchaus für das Feuerwehrgerätehaus Lommersum. Neben dem grundsätzlich schlechtem Zustand liegt der aktuelle Standort ebenfalls in einer Überschwemmungszone. Hier scheinen die Fraktionen von CDU und SPD, im Gegensatz zu Vernich, durchaus für problematisch zu halten. Bei der notwendigen Planung für einen neuen Standort soll nach Auffassung der „Unabhängigen“ die Löscheinheitsleitung Lommersum eng eingebunden werden. Foto: Uwe Wegner
von Fraktion 21. Dezember 2023
Unlängst hatte die UWV-Fraktion die Finanzierung und die künftigen Betriebs- und Unterhaltungskosten des Neubaus der Feuerwache Weilerswist/Vernich mit einem Antrag thematisiert. Neben den Baukosten sollten nach den Vorstellungen der UWV auch die Personalkosten für die Gebäudeunterhaltung Berücksichtigung finden sowie die Auswirkungen auf die Haushaltssatzung detailliert dargelegt werden. Weiterhin sollten alternative Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle geprüft und dargestellt werden. Durch einen einstimmigen Beschluss des Rates sind „Die Unabhängigen“ nun ihrem Ansinnen einen bedeutenden Schritt näher gekommen. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner : „Wir reden beim Neubau über ein Projekt von mehreren Millionen Euro. Da wäre alles andere als die Einholung von Fachexpertise in diesem Bereich fahrlässig.“ Irritiert zeigte sich die UWV in der Diskussion des Rates lediglich von Aussagen, dass man erst noch einmal über den Standort reden müsse und erst Gelder ausgeben sollte, wenn ein neuer Brandschutzbedarfsplan extern erstellt sei. Wegner : „Diese Argumentation können wir nicht nachvollziehen. Würde man einer solchen Begründung folgen, dann würde das in der Konsequenz ebenso bedeuten, dass man kein neues Einsatzmaterial für die Feuerwehr beschaffen werde, ehe ein externes Unternehmen die Notwendigkeit bestätige.“ Die Einstellung der notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2024 ist ohnehin der erste notwendige Schritt für diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die UWV werde jedenfalls darauf drängen, dass es zeitnah nach der Genehmigung des Haushaltes auch zu einer Beauftragung kommen werde. Foto: Uwe Wegner
von Fraktion 20. Oktober 2023
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) fordert eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Finanzierung der neuen Feuerwache. Unstrittig ist für die UWV hingegen die Notwendigkeit eines Neubaus. Uwe Wegner , Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen dazu: „Es steht außer jeder Frage, dass die Feuerwehr auf unsere Unterstützung zählen kann. Das Verfahren insgesamt ist aber schon merkwürdig: man beplant ein Grundstück in dessen Besitz man noch gar nicht ist. Nicht einmal ein Entwurf für einen Kaufvertrag oder ähnliches liegt vor. Davon abgesehen halte ich es für fahrlässig, wenn man sich nicht rechtzeitig um die Fragestellung kümmert, wie man dieses Projekt denn gedenkt zu finanzieren.“ Die UWV-Fraktion fordert daher, dass aus dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung einerseits hervorgeht, welche Auswirkungen der Bau auf den Haushalt der Gemeinde in den nächsten Jahren haben wird. Andererseits will man wissen welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Wegner weiter: „Während andere Politiker bereits mehr oder weniger offen von weiteren Steuererhöhungen sprechen, um den Neubau finanziell stemmen zu können, setzen wir uns für eine seröse und verantwortungsvolle Prüfung aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten ein.“ Dabei darf es nach Auffassung der Unabhängigen Wähler zunächst keine Denkverbote geben. So müsse man ergebnisoffen auch über ein sog. Öffentlich-Privates-Partnerschaftsprojekt (ÖPP) diskutieren. Dabei gibt es gelungene Beispiele solcher Projekte, auch in Sachen Neubau von Feuerwachen. So hat beispielsweise eine Untersuchung zum Neubau der Feuerwache Celle in Hinblick auf den Vergleich eines ÖPP-Modells mit einer konventionellen Realisierung einen Kostenvorteil von 8,61 % zugunsten einer ÖPP-Realisierung festgestellt. In Königswinter mündeten Neubauüberlegungen zum Zusammenschluss von zwei Löschgruppen an einem Standort ebenfalls in ÖPP-Projekt. Die Maßnahme dort wurde sogar innerhalb von nur neun Monaten, geplant, genehmigt, ausgeschrieben, verhandelt und zur Vertragsreife gebracht. Ein Aspekt werde nach Auffassung der „Unabhängigen“ in der Gesamtbetrachtung zudem bisher völlig vernachlässigt. So muss man sich den Herausforderungen der laufenden Objektbetreuung stellen. Dieser Aufgabe wird man nach Auffassung der UWV in der aktuellen Gemeindeverwaltung schon jetzt offenkundig nicht in dem notwendigen Maße gerecht. Hierfür sprächen die aktuellen Zustände der bisherigen Feuerwehrgerätehäuser. Viele der von der Unfallkasse unlängst festgestellten Mängel seien sicher nicht „von jetzt auf gleich“ entstanden. Sie seien vielmehr ein Beleg für mangelhafte Baubetreuung der Immobilien über viele Jahre hinweg. In Anbetracht des jüngst der Politik vorgestellten Ergebnisse der vom Rat in Auftrag gegebenen Organisationsuntersuchung, sei zudem gerade dieser Bereich der Verwaltung personell offenbar völlig unterbesetzt. Gerade hier stehe die Gemeindeverwaltung, auch nach eigenem Bekunden, bei der Gewinnung von Fachkräften vor besonders großen Problemen. Im Rahmen der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei ÖPP-Projekten böte sich hier ggfls. zudem die Chance eine der größeren Herausforderungen der näheren Zukunft ebenfalls zu lösen. Nähere Details können Sie hier dem Antrag entnehmen.
von Fraktion 26. Februar 2023
In der letzten Sitzung des Gemeinderates befassten sich die Ratsmitglieder erneut mit dem Zustand der Weilerswister Feuerwehr. Ursprünglich hatte der Rat im Januar beschlossen, dass die Verwaltung umfassende Dokumente dem Rat vorlegen soll. Im Nachgang dazu teilte die Bürgermeisterin den Fraktionen mit, dass entsprechende Dokumente nicht existieren würden. Die Bürgermeisterin gab an, dass Niederschriften verwaltungsinterne Dokumente seien und nur eine subjektive Meinung des Verfassers darstelle. In der Sitzung am 23.02.2023 stellte sich heraus, das der Wehrleiter mittlerweile den Kreisbrandmeister darüber informiert habe, dass er die Weilerswister Feuerwehr nicht mehr zu 100% einsatzfähig sehe. In der Sitzung erfuhren die Ratsmitglieder, dass der Landrat zudem telefonisch mit der Bürgermeisterin in der Sache gesprochen habe. Wesentlicher Kern der gesamten Thematik sind insbesondere offenkundige Mängel bzw. nicht vorhandene Wartungen und Prüfungen an Ausrüstungen der Feuerwehr. Hiervon konnten sich einige Ratsmitglieder, unter anderem auch von der UWV, in dieser Woche sogar ein persönliches Bild im Feuerwehrgerätehaus Weilerswist machen. So wurden beispielsweise verschiedene Ausrüstungsgegenstände festgestellt, an denen keine erkennbaren Siegel einer vorgeschriebenen Prüfung vorhanden waren. Im Verlauf der Diskussion im Rat stellte sich heraus, dass die gemäß Ratsbeschluss vom Januar angeforderten Jahresberichte 2020 und 2021 deswegen von der Verwaltung als nicht existent bezeichnet werden, weil sie von der Bürgermeisterin noch nicht autorisiert wurden und somit nicht für die Verwendung Dritter, zum Beispiel dem Rat, freigegeben sind. Zur Problemlösung schlug die Bürgermeisterin die Bildung eines Arbeitskreises vor. Auch sollte auf ihren Wunsch eine externe Auftragsvergabe zur Erstellung eines neuen Brandschutzbedarfsplanes beschlossen werden. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner erklärte in der Sitzung: "Frau Bürgermeisterin, Sie hatten von der ursprünglichen gemeinsamen Antragsstellung von mehreren Fraktionen bis heute knapp 1,5 Monate Zeit uns Ihre Einschätzung und Bewertung der Situation zukommen zu lassen. Stattdessen haben Sie uns im Januar eine leere Seite als Mitteilung zum Antrag präsentiert und auch auf Nachfrage nichts Inhaltliches gesagt. Stattdessen tragen Sie jetzt mündlich Vorschläge vor, deren konkrete Zielsetzung nicht definiert wird. Ich empfinde das als Überrumpelung." Gerade der Vorschlag ein neues Brandschutzkonzept extern erstellen zu lassen, stieß bei den zahlreichen Feuerwehrleuten, die die Sitzung verfolgten, deutlich hörbar auf Unverständnis und Missmut. Verschiedene Versuche des Rates den Wehrleiter sprechen zu lassen, um diesen Unmut zu verstehen und bewerten zu können, lehnte die Bürgermeisterin in ihrer Position als Dienstvorgesetzte ab. Eine eingeforderte Einschätzung der Situation der Feuerwehr aus ihrer Sicht lehnte sie ebenfalls ab. "Die Wehrleitung möchte uns als Rat offensichtlich etwas erklären und erläutern, kann aber nicht, weil sie es auf Anordnung der Bürgermeisterin nicht darf. Die Bürgermeisterin darf etwas erklären, und müsste es in meinen Augen auch, aber tut es nicht. Man versucht offenbar den Rat ratlos zu lassen", fasst Wegner die Sitzung zusammen. Nun folgt am 09.03. eine Sondersitzung des Rates. Bis dahin wird die "Unabhängige Wähler Vereinigung" verschiedene Wege beraten und Gespräche führen, wie man nun mit der sichtlich verfahrenen Situation im Rat umgehen kann. Fraktionsgeschäftsführer Matthias Müller : "Ich muss als Ratsmitglied in die Lage versetzt werden, mir ein objektives Bild machen zu können. Dies kann man ausschließlich anhand von Fakten und auf Grundlage verschiedener Bewertungen und Aussagen seitens der Wehrleitung, sowie der Verwaltung. Wenn derart "gemauert" wird, "Maulkörbe" verhängt werden und dennoch so zahlreiche Feuerwehrleute an einer Sitzung teilnehmen, dann kann schlichtweg nicht alles rund um die Ausrüstung der Wehr in Ordnung sein. Da hilft mir auch nicht die Aussage der Bürgermeisterin, dass sie als Hauptverantwortliche der Feuerwehr noch gut schlafen kann." Auch wenn, laut eines Presseartikels, der Wehrleiter schonmal über seinen Rücktritt nachgedacht hat, wollen wir auf Jürgen Schmitz, der sich mit allen Mitteln für die Sicherheit seiner Freiwilligen in der Feuerwehr und der Bürgerschaft einsetzt, nicht verzichten.
von Fraktion 8. September 2021
„Die Unabhängigen“ in Weilerswist schlagen die Einrichtung eines Arbeitskreises Wiederaufbau zwischen Politik und Verwaltung vor . In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Hochwasserkatastrophe die Menschen in der Gemeinde, aber auch Rat und Verwaltung vor große Herausforderungen stelle. Diese könne man am besten meistern, wenn nun alle Hand in Hand zusammenarbeiten. Auch außerhalb der offiziellen Gremienstruktur des Rates. Nach Ansicht der UWV-Fraktion haben die ersten Wochen nach der Hochwasserkatastrophe gezeigt, dass ein enger Austausch zwischen Rat und Verwaltung extrem hilfreich ist. So können gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet werden. Etwaige unterschiedliche Ansichten lassen sich so am besten in konstruktiven Dialogen zielführend zu einem Ergebnis bringen. Als positives Beispiel führt die UWV die gemeinsame Erörterung über die Verteilung der Spendengelder an. Hierzu werde es seitens der Bürgermeisterin in Kürze nähere Informationen geben. In dem vorgeschlagenen Arbeitskreis können im Vorfeld wichtige Aspekte im Austausch diskutiert und erörtert werden, etwaige Dringlichkeitsentscheidungen vorbereitet werden. Uwe Wegner, UWV-Fraktionsvorsitzender, dazu: „Unseres Erachtens ist es zu spät, wenn so manche Weichenstellungen erst in den Fachausschüssen und im Rat diskutiert werden. Dies muss bereits im Vorfeld geschehen. Etwa die alle Themenbereiche umfassende Prioritätensetzung bei der Behebung von Schäden wird eine ganz wesentliche Aufgabe sein. Ebenso die Frage nach den dann dabei genutzten Standards beim Wiederaufbau bzw. den anstehenden Sanierungen. Sogar einzelne Standortfragen könnte man sicherlich erörtern.“ Damit zielt die UWV insbesondere auf die Frage ab, ob man beim Wiederaufbau quasi alles 1:1 wieder ersetzen wolle oder ob es in Einzelfällen nicht sinnvoller sei, Alternativen zu prüfen. Wegner weiter: „Ich möchte gerne vermeiden, dass wir mit einzelnen Entscheidungen, etwa per Dringlichkeit, durch die Hintertüre Fakten schaffen ohne vielleicht bessere Optionen zu prüfen.“ Die UWV-Fraktion sorgt sich beispielweise darum, dass in den Fachausschüssen dann kurzfristig nicht konsequent zu Ende gedachte Entscheidungen getroffen werden. Dabei denkt die UWV exemplarisch an die Kita Kirchtal. Hier hatte die CDU-Fraktion in der letzten Ratssitzung schon vorsichtig in Spiel gebracht, den Standort zu hinterfragen. Solchen Gedankenspielen müsse man Zeit und Raum geben. Ehe der nächste Fachausschuss tagt und Aufträge für eine Sanierung beschließen soll, wäre es angebracht im Vorfeld gemeinsam zu erörtern, ob eine Standortverlagerung Sinn mache. Dann könne der Ausschuss eine vom Arbeitskreis erarbeitete, sinnvolle Lösung viel schneller in formale Beschlüsse fassen, als würde man erst im Ausschuss darüber diskutieren. Darüber hinaus sollte sich der Arbeitskreis auch mit Fragestellungen beschäftigen, welche die persönlich von der Katastrophe betroffenen Menschen umtreibt. Hier denken „Die Unabhängigen“ unter anderem an eine Diskussion, ob und unter welchen Umständen den Menschen zusätzliche Unterstützung gegeben werden kann. Denkbar wären Erörterungen über Stundungen und / oder den Erlass von Grundsteuern und Gebühren, die Vermittlung von Hilfsangeboten etc.; Auch hinsichtlich der Terminierungen hat die UWV einen Vorschlag unterbreitet. Anstelle der bislang jeden Montag stattfindenden, interfraktionellen Vorbesprechungen der in der jeweiligen Woche tagenden Ausschüsse, könnte hier der Arbeitskreis tagen. Die übliche Vorbesprechung könnte aus Gründen der besonderen Bedeutung eines geordneten Wiederaufbaus eine Weile hintenanstehen. (UW)
von Frakton 1. September 2021
Die Ratssitzung am Donnerstag (26.08.) wurde von der Hochwasserkatastrophe dominiert. Bernd Bramer (Gemeindebrandinspektor), Alexander Eskes (Kämmerer) und Anne Horst (Bürgermeisterin) informierten in PowerPoint-Vorträgen über die Ereignisse, die sich in der Nacht vom 14. auf den 15.07. in unserer Gemeinde ereigneten. Zudem gaben sie einen Überblick, welche Überlegungen für künftige Ereignisse bestehen bzw. wie man die verheerenden Auswirkungen eines solchen Naturereignisses zu verhindern gedenkt. Es zeigte sich in der Sitzung schnell, dass es sich verständlicherweise um ein hochemotionales Thema handelt. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner führte in diesem Zusammenhang aus, dass man allen Menschen, die in dieser Situation auf ganz unterschiedliche Weise geholfen haben, gar nicht genug Dank aussprechen könne. Etwaige kritische Fragen bestünden sicher, ohne dass man diese jedoch zeitgleich als Vorwurf gegen Einzelne ansehen dürfe. Wegner: „Jeder Einzelne hat sein Bestes gegeben. Aber wir sollten zwei Aspekte getrennt voneinander betrachten und erörtern: Was ist jetzt aktuell zu tun, um die Folgen zu beheben? Was müssen wir zukünftig verbessern?“ Leider unterliegen die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse strikten Regularien. Dadurch können vom Hochwasser Betroffene sich nicht zu Wort melden und in den Sitzungen Fragen stellen. Wegner verwies in diesem Zusammenhang auf den Antrag seiner Fraktion vom 17.08 ., dass Informationsveranstaltungen durchgeführt werden sollten. Rein rechtlich war es nicht erforderlich diesen Antrag auf die Tagesordnung der letzten Ratssitzung zu setzen. Das Kommunalrecht sieht hier Fristen vor. Diese war rein formal tatsächlich überschritten. Neben der Pflicht fristgerecht eingereichte Anträge von Fraktionen auf die Tagesordnung setzen zu müssen, steht es der Bürgermeisterin darüber hinaus jedoch frei selber zu entscheiden, ob sie einen Punkt noch kurzfristig aufnimmt bzw. diesen als Tagesordnungspunkt vorschlägt. Während sie von dieser Möglichkeit bei einer nachvollziehbaren Anfrage der CDU-Fraktion zwei Tage vor der Sitzung (also rechtlich betrachtet auch verfristet), Gebrauch machte, wird der UWV-Antrag hingegen nun wohl leider erst in der Sitzung am 23.09. zur Beratung stehen. Um es klar zu sagen und um Missverständnisse zu vermeiden: die Aufnahme der CDU-Anfrage war in den Augen der UWV-Fraktion richtig! In der Sitzung selber schlug die Bürgermeisterin vor, einen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Als es hierzu keine Gegenstimmen gab, stellte sie die Tagesordnung in der von ihr vorgeschlagenen Form als beschlossen fest. Die Nachfrage der UWV in der Ratssitzung, ob man unter dem Punkt „Feststellung der Tagesordnung“ nicht einen Ergänzungsantrag stellen könne, entgegnete sie mit „Eigentlich nicht!“. Wie am Ende der Diskussion vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans Peter Nußbaum deutlich gemacht, drehte und dreht sich alles, was sich an Fragen ergibt, schlussendlich rund um das Thema des Informationsflusses. Die UWV-Fraktion hofft auf eine breite Zustimmung zu ihrem Antrag . (UW)
von Frakton 31. August 2021
Noch immer steckt uns allen der Schock der Katastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15.07. in den Knochen. Für die Folgen fehlen einem auch heute noch die passenden Worte. Für die UWV-Fraktion stellte in der Ratssitzung am Donnerstag, deren Vorsitzender Uwe Wegner gleich zu Beginn seiner ersten Wortmeldung klar: „Man kann den vielen Helferinnen und Helfer gar nicht genug Dank aussprechen!“ Wichtig sei es, zunächst einmal die einzelnen Aspekte rund um diese Katastrophe zu trennen. Zunächst muss es um die akute Behebung der Notsituationen gehen, der Wiederherstellung der Infrastruktur. Danach müsse sicher auch eine Kritik dahingehend erfolgen, was künftig besser gemacht werden kann. Wobei man Kritik nach Wegners Auffassung vielmehr als Chance für Verbesserungen begreifen sollte, als dies als persönlichen Angriff und Vorwurf zu werten. Die UWV war seit der Katastrophennacht in der Öffentlichkeit recht zurückhaltend. Dies bedeutet aber keineswegs Handlungslosigkeit. Die Rats- und Vorstandsmitglieder der UWV standen in der gesamten Zeit in engem und regen Austausch miteinander. Wert hat man dabei auf Sachlichkeit, Fairness und vor allem Respekt gegenüber den Betroffenen gelegt. Insbesondere helfen diese keine markigen Worte von Politikern, die sich in der Krise profilieren oder Effekthascherei betreiben wollen. Auch die Suche nach Schuldigen hilft nicht weiter, auch wenn eine Aufarbeitung von Versäumnissen an ganz unterschiedlichen Stellen selbstverständlich notwendig ist. Stattdessen hat die UWV auf unterschiedliche Weise angepackt. Viele waren selber betroffen oder hatten Verwandte und Bekannte, die der Hilfe bedurften. Auch politisch war die UWV seit dem Katastrophenfall aktiv. So hat man unter anderem die eigentlich große geplante Mitmachaktion während der Ferien zum Thema Mobilität vorläufig eingestellt. Die aktuell anderen Sorgen der Menschen sind schwerwiegender. Entsprechend wurde auch mit allen Fraktionen im Rat kommuniziert und sich auf vielfältige Weise regelmäßig ausgetauscht. Vor allem aber hat die UWV-Fraktion dabei mehrfach den Kontakt zur Bürgermeisterin gesucht. Insbesondere um Ideen und Anregungen zu geben. Dies hat in Teilen auch zu kleinen Erfolgen geführt. Dabei soll nicht auf jeden einzelnen Aspekt eingegangen werden. So wurden diese Einzelideen auch bewusst nicht als Anträge der Fraktion formuliert, da man den unbürokratischen Weg gehen wollte, um den Menschen schneller zu helfen. Es gilt: anpacken statt diskutieren. Lediglich einen Antrag hat die UWV-Fraktion bis zur letzten Ratssitzung initiiert, da man sich hier ein klares und deutliches Statement aus dem Rat erwünscht hatte. Wegen der offiziellen Antragsfristen ergab sich keine rechtliche Verpflichtung für die Bürgermeisterin, diesen auf die Tagesordnung der Sitzung vom 26. August zu setzen. Allerdings hätte es in ihrem Ermessen gestanden, diesen Antrag, freiwillig von sich aus, trotzdem auf die Tagesordnung zu bringen. Ziel des Antrags war und ist es, dass für die vom Hochwasser betroffene Bevölkerung Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Hier sollten die Gemeinde und Vertreter anderer Organisationen den Menschen offene Fragen beantworten. Details entnehmen Sie dem Antrag im PDF-Format sowie unserem morgigen Beitrag zur Thematik „Hochwasserkatastrophe in der letzten Ratssitzung". (UW)
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