09 Verkehrskonzept

Verkehrsprobleme lösen
In der Zukunft ist das Thema „Mobilität“ weiterhin von herausragender Bedeutung. Diesem Thema wird unseres Erachtens seitens Rat und Verwaltung bisher nur unzureichend gewidmet. Wesentliche Verbesserungen sind seit Jahren nicht erkennbar. Bau und Instandsetzung von Radwegen werden offenkundig nur schleppend umgesetzt, LKW-Verkehr belastet Anwohner, PKW stehen an manchen Stellen zu Stoßzeiten in einer Art innergemeindlichem Stau, um nur wenige Aspekte zu nennen.

Das muss anders werden, es bedarf eines intelligenten Verkehrskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmer ausgewogen berücksichtigt.
Es beginnt mit barrierefreien und sicheren Fußgängerüberwegen und bezieht auch die Überlegung ein, ob und wo möglicherweise sog. „Angebotstreifen“ für den Radverkehr geschaffen werden können. Aber vor allem muss unter Einbeziehung der Bürger endlich Klarheit geschaffen werden, wo, in welchem Maße und welchem Zeitraum Umgehungsstraßen gebaut werden. Dies ist längst überfällig. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch bestehende Parkprobleme behoben werden, sowohl für PKW als aus LKW. Generell muss mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Wohnqualität getan werden.

Was manche zudem noch gar nicht auf dem Schirm haben: für die A 61 bestehen Planungen für einen sechsspurigen Ausbau. Die Gemeinde muss daher rechtzeitig mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt treten und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Verbesserungen für Weilerswist erzielen lassen. Etwa durch Lärmschutzmaßnahmen oder Erweiterungen von Fuß- und Radwegen. Hier ist es unseres Erachtens auffallend ruhig.

Weitere Handlungsfelder (z. B. auch ÖPNV) würden jetzt hier den Rahmen sprengen, werden aber auch noch an anderer Stelle von uns angesprochen. Wir sind überzeugt: die Probleme heute und die Herausforderungen der Zukunft, bedürfen eines fachlich-fundierten Verkehrskonzeptes.

Wir wollen anderes Handeln, neues Denken in die Politik einbringen. Nur so kann es besser werden.
Eintrag vom 02.07.2020
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