In einem gemeinsamen Antrag fordert die Liste von CDU, FDP und UWV die Kreisverwaltung auf, über die Zuständigkeiten und praktischen Herausforderungen von Kreis und Kommunen im Verteidigungsfall zu berichten.
Die Thematik „Schutzräume und Bunkerplätze, Sirenen und Kooperationsstellen“ sollen in diese Bestandsaufnahme einbezogen werden.
Diese Antragstellung ist im Hinblick auf die Spannungen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine für die Zivilbevölkerung von größter Bedeutung.
Die Störanfälligkeit von Sirenen und Kommunikationsmitteln während der Flutkatastrophe wurde bereits im Kreisausschuss im September 2022 durch die UWV thematisiert.
Wir appellierten an die Verwaltung, Satellitentelefone und Internetsatelliten-Kommunikation für alle 11 Kreiskommunen einzuführen, damit die Nachrichtenlage und Kommunikationsfähigkeit in Fällen der Krise aufrechterhalten bleibt.
Auf diese Antragstellung wurde seitens der Verwaltung sodann in der Folgezeit die Ausrüstung der Kommunen mit diesen Kommunikationsmitteln vorangetrieben.
Der Kreis ist untere Katastrophenschutzbehörde gem. § 4 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz).
Damit ist die Verwaltung auch gefragt, für den Verteidigungsfall die notwendigen Vorbereitungen, Nachrichtenkanäle und Unterstützungsmaßnahmen, u.a. auch mit der Nato, einzuleiten.