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Demokratie predigen – Chancengleichheit aber abschaffen?
UWV im Kreis Euskirchen kritisiert CDU, Grüne und SPD im Landtag

„Die Unabhängigen“ im Kreis Euskirchen kritisieren die von CDU, Grünen und SPD verabschiedete Änderung des Wahlrechts zur Kommunalwahl im nächsten Jahr deutlich. 

Uwe Wegner, Vorsitzender der Unabhängigen Wähler-Vereinigung im Kreis Euskirchen, dazu: „Diese Gesetzesänderung muss zurückgenommen werden. Sie stellt eine klare Benachteiligung kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften dar. Damit schadet sie schlussendlich der Demokratie, den Menschen vor Ort. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Mehrheitsbeschluss des Landtages einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.“

Wählergemeinschaften und kleine Parteien sind essenzielle Bestandteile der Demokratie, so auch der Landesverband der Freien Wählergemeinschaften. Gerade Wählergemeinschaften stellen sicher, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten Gehör finden. Viele Wählergemeinschaften in NRW sind seit Jahrzehnten ein fester und verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten und stellen vielerorts die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister! 

Durch das neue Gesetz wird die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen reduziert. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächt die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten.
 
In einer ungewöhnlichen Allianz haben CDU, SPD und Grüne im Landtag beschlossen, dass freie Sitze nach einer neuen Rechenmethode verteilt werden. Statt wie bisher Mandate aufzurunden, wird der „prozentuale Rest“ berücksichtigt, um die Sitze vermeintlich gerechter zu verteilen. Dadurch könnte eine Partei mit 15,3 Sitzen 16 Sitze erhalten, während eine Gruppierung mit 3,75 Sitzen auf drei Sitze reduziert würde. 

Dies führt nach Auffassung des Landesverbandes der Freien Wählergemeinschaften nicht nur zur Marginalisierung kleinerer politischer Gruppierungen, sondern widerspricht auch einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2016, das eine ähnliche Sperrklausel als verfassungswidrig einstufte.

Ein weiteres Problem sieht der Landesverband darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränken. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind es oft die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften, die spezifische lokale Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen. „Die Gesetzesänderung durch die Landesregierung untergräbt die Prinzipien der Gleichheit und Fairness im Wahlrecht. Wir fordern die Landesregierung auf, von diesem undemokratischen Gesetz Abstand zu nehmen und rückgängig zu machen und stattdessen den politischen Wettbewerb und die Vielfalt zu fördern“, so auch die stellvertretende Landesvorsitzende Patricia Gerlings-Hellmanns.

Hätte bei der letzten Kommunalwahl das jetzt verabschiedete Wahlrecht bereits Gültigkeit gehabt, sähe die Sitzverteilung landesweit so aus:

CDU: 184 Sitze mehr 
SPD: 84 Sitze mehr 
Grüne: 51 Sitze mehr
FDP: 95 Sitze weniger
Linke: 64 Sitze weniger 
AFD: 29 Sitze weniger 
Wählergemeinschaften: 131 Sitze weniger

Der Landesverband der Wählergemeinschaften wird prüfen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um gegen diese Gesetzesänderung vorzugehen und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. 

Als erstes wurde bereits eine Online-Petition zur Rücknahme des Gesetzes gestartet:

Bild: Landesverband der Freien Wählergemeinschaften NRW e.V. 

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