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Verwaltung führt politischen Beschluss nicht aus
Gutsherrenart der Verwaltungsführung?

"Das ist ein starkes Stück. Entweder ist es an Dreistigkeit oder aber an mangelnder Rechtskunde kaum noch zu überbieten", fasst Marion Leufer die Vorkommnisse um die Beschlusslage des Fachausschusses zur Öffnung aller Kleinspielfelder zusammen.

Die stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV zeigte sich diesen Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Generationen und Soziales stark verärgert. Auf den Punkt gebracht: weil dem Schulleiter der Gesamtschule und der Verwaltungsführung eine Beschlusslage der Politik missfällt, wird ein Beschluss schlichtweg nicht so ungesetzt, wie einstimmig beschlossen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion sollte das Kleinspielfeld an der Grundschule Vernich frei zugänglich sein und geöffnet werden. Die UWV erweiterte diesen Antrag in der entsprechenden Sitzung auf alle Kleinspielfelder der Gemeinde. Immerhin eine Gemeinde, die sich selber gerne als kinderfreundliche Kommune präsentiert.

Nun erfuhren die Politiker in der jüngsten Ausschusssitzung, dass man zu viel Vandalismus befürchte. Daher würde man das Feld an der Gesamtschule in Absprache mit der Schulleitung weiter geschlossen halten, so die Verwaltung.

UWV-Fraktionsgeschäftsführer Matthias Müller kann es nicht fassen: "Die Gemeindeordnung sagt in § 62 eindeutig, dass die Bürgermeisterin Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse umsetzen muss. Ein wie auch immer geartetes Prüfrecht oder Ermessen, ob der jeweilige Beschuss sinnvoll ist, steht ihr nicht zu. Ich erwarte die unverzügliche Umsetzung! Wenn man in der Verwaltung der Meinung sei, der Beschluss sei nicht rechtmäßig, dann hätte die Bürgermeisterin diesen Beschluss beanstanden müssen. Wenn man der Meinung ist, es gäbe inhaltlich neu zu überdenkende Aspekte muss man eine neue Beschlusslage versuchen zu erwirken. Weder ist der Beschluss beanstandet worden, noch gibt es eine neue Beschlusslage. Folglich ist das aktuelle Gebahren ein Handeln in Gutsherrenmanier."

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