Die UWV-Fraktion hat eine Verbesserung der Transparenz bei den künftigen Gebührenbescheiden der Gemeinde Weilerswist erreicht. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses am 25.02.2021 wurde ein Antrag der UWV-Fraktion beraten, der das Ziel einer verbesserten Transparenz der künftigen Bescheide zum Inhalt hatte.
Vielfach wunderten sich Bürgerinnen und Bürger, warum lt. Grundbesitzabgabenbescheid beispielsweise die Steuern erhöht wurden. Hierzu wird gemäß Beschluss des Ausschusses künftig in der Anlage zum Bescheid, dem Hinweisblatt, der Hinweis auf den Sitzungsdienst der Gemeinde aufgenommen. Über den angegebenen Internet-Link können die Gebührenzahler dann zum jeweiligen Ratsbeschluss gelangen und die Hintergründe des jeweils zu Grunde gelegten Zahlenwerkes einsehen.
Hatte die UWV-Fraktion das Ziel auch im eigentlichen Bescheid die konkreten, individuellen Vorjahreswerte darzustellen, so argumentierte die Verwaltung sowohl in ihrer Stellungnahme als auch in der Sitzung strikt dagegen. Man wolle am eigentlichen Bescheid nichts ändern, zu viele Angaben würden diesen zu unübersichtlich machen, so die Verwaltung. Zudem sei dafür eine zusätzliche Programmierung der Software erforderlich, dies sei zu teuer.
Ob die gewünschte Transparenz, sprich der sinnvolle, individuelle Vergleich mit den Vorjahreswerten, in Relation zu den anfallenden Programmierungskosten in einem ausgewogenen Verhältnis stünde, kann an dieser Stelle leider nicht auskömmlich beantwortet werden. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde argumentiert, dass man die anfallenden Kosten nicht prognostizieren könne.
„Dabei wäre eine solche Kalkulation wichtig für die politischen Gremien gewesen. Nur dann kann man entscheiden, ob einem Transparenz einen entsprechenden Betrag wert wäre“, erläutert der UWV-Fraktionsvorsitzende Uwe Wegner. In der Diskussion des Ausschusses zeigte sich dann aber deutlich, wie zielgerichtet auch über Fraktionsgrenzen gearbeitet werden kann. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde daher beschlossen, dass zumindest die grundsätzliche Veränderung der jeweiligen Gebührenpositionen, ebenfalls im beigefügten Hinweisblatt des Bescheides aufgenommen wird.
UWV-Fraktionsvize Marion Leufer: „Bei anderen Rechnungen bekomme ich auch die Vorjahreswerte in der neuen Jahresrechnung aufgeführt. Von daher ist der Umgang mit dem Thema seitens der Verwaltung schon etwas kurios. Hinweise auf meine persönlichen Vorjahreswerte habe ich noch nirgends als ein zu zu viel an Info wahrgenommen. Sei es drum: wir freuen uns aber, dass wir dennoch schon jetzt einen Schritt zu etwas mehr Nachvollziehbarkeit erreichen konnten. Darauf können wir in der Zukunft aufbauen. Da geht noch was.“
Der Beschluss zur Umsetzung wurde sodann einstimmig gefasst, obgleich die von der Bürgermeisterin unterzeichnete Vorlage lediglich eine Kenntnisnahme der bestehenden Möglichkeiten vorsah.
(UW)