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UWV will Prüfung von Standorten für Hundefreilaufflächen

Die UWV-Fraktion will mögliche Standorte im Gemeindegebiet Weilerswist dahingehend prüfen lassen, ob sie sich für die Einrichtung von Hundefreilaufflächen eignen. Die Prüfergebnisse sowie weitere geeignete Flächen sollen dann dem Fachausschuss vorgestellt werden. Dabei sollen dann die Kriterien für eine mögliche Umsetzung (z. B. Zugänglichkeit, Sicherheitsmaßnahmen wie Einzäunung, Konfliktfreiheit mit anderen Nutzungen bzw. dem Umfeld) sowie mögliche Kosten transparent dargelegt werden.

„Die Unabhängigen“ begründen ihren Vorstoß damit, dass viele Weilerswister Hunde besitzen und sich mit diesen logischerweise auf öffentlichen Flächen bewegen auf welchen vielfach jedoch eine Anleinpflicht besteht. Dies kann zu Konflikten zwischen Hundehaltern und anderen Nutzern der Flächen, aber auch mit der Natur (z. B. Schutz der Tierwelt) führen. Zusätzlich fehlt es teilweise an Möglichkeiten für Hundehalter, ihren Tieren artgerechte Bewegungsfreiräume zu bieten ohne andere zu stören.

Bereits in anderen Städten wurden Hundefreilaufflächen erfolgreich eingerichtet, um solchen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Flächen tragen dazu bei, das Zusammenleben von Hunden, Haltern und übrigen Bevölkerungsgruppen zu entspannen. Auch in Weilerswist wäre dies nach Einschätzung der UWV eine sinnvolle Ergänzung. Fraktionsvorsitzender
Uwe Wegner: „Wir wissen, dass dieses Thema auch schon einmal in den politischen Kreisen andiskutiert wurde, aber nie ernsthaft weiterverfolgt wurde. Mit unserem Antrag möchten wir daher dem Thema mehr Nachdruck verleihen, andererseits aber auch selber bereits konkrete Vorschläge unterbreiten.“

Neben der Benennung konkreter Flächen, die nach einer ersten Einschätzung der UWV in Frage kommen, wurden auch mögliche Leitlinien für solche zu errichtenden Hundefreilaufflächen vorgeschlagen.

Wegner: „Wir wollen auf Basis einer detaillierten Standortanalyse dem Rat ermöglichen fundierte Entscheidungen über die Umsetzung von Hundefreilaufflächen zu treffen. Dies dient nicht nur der artgerechten Haltung von Hunden, sondern auch der Wahrung des öffentlichen Sicherheits- und Sauberkeitsbedürfnisses der öffentlichen Flächen.“


Zum Antrag geht es hier.

Symbolbild: KatrinBechtel auf pixabay.de

Portraitfoto: kasparphotography 

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