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Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern zum 01.01.2025

Am 19.12.24 stand im Rat der Gemeinde Weilerswist die Entscheidung an, den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen.

Polemische Parolen flankierten den Sitzungstag:

  • 692% Hebesatz nach intensiver Analyse des Haushalts durch eine Ratsfraktion
  • Warnung vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung macht dieses "Niveau" nicht mit!

Uns ist wichtig, dass der Weg, der zur Festlegung der Grundsteuer führte, transparent für alle Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist ist.  

Den Meisten war der Begriff der Grundsteuer nicht oder nur am Rande bekannt. Erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 kam die Grundsteuer in den Fokus der Bürger.
Landläufig ist die Meinung, dass Grundsteuer nur Hausbesitzer betrifft und für den Rest der Bevölkerung nicht von Belang ist. Dabei betrifft die Grundsteuer jeden, der Wohneigentum besitzt oder zur Miete wohnt. Die Grundsteuer wird, von den Meisten nicht beachtet, in den Mietnebenkosten einberechnet.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zielt primär auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) ab. Für das Gericht war es nicht primär von Belang, dass es im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) kein Verfahren zur Feststellung der Immobilienwerte mehr gab. Vielmehr war es wichtig, die Unterschiede der Wertentwicklung bei Immobilen abzubilden. Die Ausstattungsstandards haben sich erheblich verbessert. Dies führt dazu, dass alte Immobilien mit alten Standards im direkten Vergleich zu neu errichteten Immobilien mit den aktuellen Standards, im Wert gesunken sind. Beispielhaft nannten die Richter Isolierverglasungen. Heute sind sie Standard – in den 1960ern gab es sie noch gar nicht. Durch die alten Wertermittlungen wurden diese Unterschiede bei der Grundsteuer nicht berücksichtig. 

In Folge musste der Staat zum 01.01.2022 alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland neu bewerten. Die daraus resultierenden Erhebungen der Finanzämter sind sicher allen Eigentümern noch in intensiver Erinnerung. Als Ergebnis wurde der Grundsteuerwert aller Immobilien festgelegt.

Auch die Steuermesszahl wurde angepasst und zum Ausgleich der Wertsteigerung abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor:
  • Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille
  • andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille
  • unbebautes Grundstück: 0,34 Promille
Die Steuermesszahl wird mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks –dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen.

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Ein Hebesatz von z.B. 610 v.H. bedeutet dann: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x 6,10

Zur Ermittlung des Hebesatzes hat der Bund eine Empfehlung zu einem einheitlichen Hebesatz gegeben. Hier sollen Wohn- und Nichtwohneigentum mit dem gleichen Hebesatz berechnet werden. Das kann bedeuten, dass Bewohner von Wohneigentum das Nichtwohneigentum mitfinanzieren. 

Als alternativen Entwurf hat der Landtag NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor – also die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt. 

Die Gutachten über die Anwendung des einheitlichen und des differenzierten Hebesatzes sind kontrovers. Wenn Sie sich ein eigenes Urteil bilden wollen, finde Sie eine Gegenüberstellung der beiden Gutachten des Landes NRW und des deutschen Städtetages im Ratsinfosystem der Gemeinde Weilerswist:


Für Verwaltung, CDU, AfD und FDP ist das Totschlagargument ein möglich verfassungsrechtliches und fiskalisches Risiko im Falle einer Klage gegen Steuerbescheide auf Grundlage des differenzierten Hebesatzes. 
Hier wird wollend verschwiegen, dass dieses Risiko bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen besteht und auch für einen einheitlichen Hebesatz gelten würde.

Die CDU-Fraktion schürt hier die Angst der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“. Gleichzeitig sieht man sich in der Lage und kompetent, eine intensive Analyse des Haushaltes gemacht zu haben.

In der Ratssitzung vom 19.12.2024 stand die Verabschiedung der Hebesätze für die Gemeinde Weilerswist auf der Tagesordnung. Die Ratspersonen mussten beschließen, ob ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommen soll. 

In beiden Fällen soll die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor oder so geplant waren. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen.

Bei dem, vom Bund vorgeschlagenen, einheitlichen Hebesatz kämen in Weilerswist gemäß Verwaltungsvorlage folgender Hebesatz für Wohn- und Nichtwohneigentum zur Anwendung: 

Der Hebesatz würde von den ursprünglich prognostizierten 650 v.H. auf 730 v.H. angehoben werden.
Bei Anwendung des o.g. Gesetzes des Landes zur optionalen Anwendung des differenzierten Hebesatzes, würden dieser für Wohngrundstücke 635 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 935 v.H. betragen.

Die UWV Weilerswist ist sich bewusst, dass nicht jeder, der zur Miete wohnt oder Wohneigentum besitzt, in der heutigen Zeit die finanziellen Möglichkeiten hat, die Folgen einer erhöhten Grundsteuer aufzubringen.
Wir folgen nicht der Polemik und Angst schürender Argumente zu Lasten der Wohnenden! 

Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Dazu gehört Wohnraum nicht unnötig zu belasten. Weder durch die Grundsteuer noch zugunsten anderer Eigentumsformen!

Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen von UWV, SPD und Grüne für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Mit den Stimmen der Bürgermeisterin, CDU, AfD und FDP wurde dies jedoch abgelehnt. 

Ebenfalls zunächst abgelehnt wurde ein Antrag der CDU, den einheitlichen Hebesatz von 730 v.H. auf 692 v.H. abzusenken. Dies hätte zur Folge, dass dem Haushalt 2025 knapp 250.000 Euro fehlen würden. Konkrete Einsparmaßnahmen oder -positionen wurden trotz der eingangs erwähnten intensiven Analyse nicht genannt.

Im Ergebnis galt es nach Scheitern der beiden Anträge 
a) auf Differenzierung 
b) Senkung des Hebesatzes 
dennoch eine Steuersatzung zu verabschieden.

Die Befürworter der Differenzierung  UWV, SPD und Grüne) sahen sich folgerichtig und konsequent nicht in der Lage einem einheitlichen Hebesatz zuzustimmen, egal welcher Höhe. 
Die CDU mit ihren Verbündeten in der Sache beharrten aber darauf, keinen Satz (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) von 730 v.H. zu beschließen. 

Im Ergebnis hätte das jeweilige Beharren auf die Position (und dann konsequent „nein“ zu stimmen) zu einer Ablehnung einer Hebesatzsatzung geführt. In der Folge hätte die Gemeinde zunächst keinerlei Einnahmen aus Grundsteuer 2025 einnehmen können.
In der Folge ließ die Bürgermeisterin nach einer knapp halbstündigen Sitzungsunterbrechung, in der im persönlichen Austausch keine Einigung erzielt wurde, also im Kern noch einmal über den CDU-Antrag abstimmen. Lediglich „ergänzt“ um den Zusatz, man werde bemüht sein zu prüfen, wo man die dann fehlenden 250.000 € einsparen werde. Die Bürgermeisterin stimmte nun mit CDU, AfD und FDP und so kam es dann doch zu einer knappen Mehrheit für den einheitlichen, gesenkten Hebesatz für die Grundsteuer B.

Wie die Deckungslücke, die übrigens durch eine deutlich zu erwartende Steigerung der Kreisumlage noch höher werden dürfte, gefüllt wird? Das bleibt also offen. Insbesondere vor dem Hintergrund dringenden Handlungsbedarfes an Investitionen im Bereich Schulen, Straßenbau, Feuerwehr, etc.;

Bemerkenswert also im Ergebnis:

Die CDU in Weilerswist vertraut zwar rechtlich keiner Regelung, die ihre eigene Landesregierung mit zu verantworten hat,
  • traut aber dennoch einem von dort vorgeschlagenen Richtwert in Sachen Hebesatz für Weilerswist
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe den Haushalt analysiert und habe Einsparpotential ausgemacht
  • erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe das mit der Verwaltung abgestimmt
  • erklärt IN der Sitzung, man werde sich bemühen Einsparpotentiale zu finden
  • IN der Sitzung stimmt die Verwaltung (Bürgermeisterin) aber zunächst gegen den Vorschlag
  • belastet die von der CDU angeführte Mehrheit im Kern nun Wohneigentum zu Lasten von Gewerbeeigentum
  • versucht die CDU alle anderen, die mit Blick auf die Belastungen des Haushaltes (übrigens auch in den Folgejahren) eine Senkung kritisch sehen, als unsoziale Steuererhöher darzustellen. 
  • Dabei geht es tatsächlich um folgendes: den Gesamtbetrag an Einnahmen zu sichern, deren Höhe gerade die CDU in der Vergangenheit massiv vorangetrieben und in Zeiten des selbst zu verantwortenden Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen hat. Um wegen der unter CDU-Mehrheiten entstandenen finanziellen Schieflage ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, musste noch der alte Rat vor vielen Jahren eine alle zwei Jahre steigende Grundsteuer einplanen. Letzte Steigerung: 2025; Insoweit wäre der sog. aufkommensneutrale , einheitliche Hebesatz (die Erhöhung, die der alte Rat noch vor Jahren beschlossen hat) bei 730 v.H. gelegen. Der von der CDU als vermeintlich neutral angesehene Hebesatz ist insoweit aus der Luft gegriffen. Die faktische Steuererhöhung hatte die CDU längst selber vor vielen Jahren in die Wege geleitet.
Laut Berechnung der politischen Mitbewerber, der Grünen, wäre das als Horrorszenario dargestellte finanzielle Risiko von Einnahmeverlusten wegen eines etwaigen Klagerisiko nicht höher gewesen, als die jetzt durchgedrückte Reduzierung des einheitlichen Hebesatzes.

Bei allem Respekt vor sachlich begründbaren anderen Meinungen: mit seriöser, fundierter Haushaltspolitik hat dies leider wenig zu tun! Im Gegenteil: vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich ein Bürgermeisterkandidat mit einer Art Taschenspielertrick und symbolischen Wahlgeschenken bis zu seiner möglichen Wahl ins Ziel retten will, nachdem es zuvor an seiner erklärten Absicht Kritik gegeben hat. Nicht zu vergessen ist nämlich: die fehlenden 250.000 Euro fehlen jedes Jahr und das vom Kämmerer trotzdem schon länger prognostizierte steigende Defizit wird noch größer. Die CDU und ihr Bürgermeisterkandidat halten dies alles eigenen Veröffentlichungen nach für "fair und zukunftssicher". 

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