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Antrag auf Änderung § 6 der Hauptsatzung
Mit neuer Zuständigkeitsordnung des Rates muss auch die Hauptsatzung angepasst werden ODER wie es zum Ausschuss für Bürgerbeteiligung kam

Wenn der Rat am 17.12.2020 eine neue Zuständigkeitsordnung für sich und seine Ausschüsse beschließen wird, ist die UWV einem ihrer Ziele aus dem Wahlkampf deutlich näher gekommen:

mehr Bürgerbeteiligungsmöglichkeit!

So wird es dann zukünftig einen Ausschuss für Bürgeranregungen und Kultur geben. In den Monaten vor der Wahl hatte die UWV stets betont, es solle ein Ausschuss für Bürgeranregungen geschaffen werden. Hierüber berichteten wir bereits am 11.06.2020 auf unserer Homepage und den Social Media-Kanälen.

Der Weg dorthin war nicht ganz einfach. Wie von uns erwartet, stieß diese Idee bei vielen Akteuren zunächst auf Widerstand. Gerade die Spitzen der CDU waren zunächst der Meinung, dass diesem Thema durch die Regelungen des § 24 Gemeindeordnung (hier werden die "förmlichen" Bürgeranregungen und -beschwerden angesprochen) sowie der bisherigen Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung der Gemeinde Weilerswist ausreichend Rechnung getragen werde.

In Gesprächen mit nahezu allen Fraktionen wurden zunächst unsere Vorstellungen des Zuschnitts der künftigen Ausschüsse überwiegend abgekanzelt. Auch hierüber berichteten wir, etwa in unserer Online-Ausgabe von "Weilerswist kompakt" vom 11.11. diesen Jahres.

Nach weiteren Gesprächen anderer Fraktionen untereinander (!) wurde der zunächst maßgeblich von CDU und FDP gestaltete Zuschnitt der künftigen Ausschüsse noch einmal verändert. Am Ende wurde die Möglichkeit eines von uns angedachten Ausschusses für Bürgeranregungen, unter Hinzunahme des Themas Kultur, an uns herangetragen. Wir sehen hierin eine große Chance, einen ersten Schritt zu unserem großen Ziel "mehr Bürgerbeteiligung" zu schaffen. Folglich findet der nun auf dem Tisch liegende Vorschlag für den neuen Aufgabenzuschnitt der Ausschüsse die Zustimmung der UWV. 

Mit Verwunderung und Erstaunen haben wir in den letzten Tagen und Wochen in einzelnen facebook-Beiträgen erfahren, dass die UWV also im letzten Moment nun auch auf einen Klüngel-Absprache-Zug (oder so ähnlich formuliert) aufgesprungen sei. Angesichts des oben dargestellten Werdeganges, eine mehr als eigenartige Sichtweise. Die Tatsache, dass der UWV hierbei auch der Vorsitz des Ausschusses zugesprochen werden soll, ist angesichts der Tatsache, dass es sich hier um ein Kernthema der UWV im Wahlkampf gehandelt hat, nicht verwunderlich. Keineswegs hat dies mit der ebenfalls suggerierten „Pöstchen-Sicherung“ zu tun. Mit Blick auf die ebenfalls geäußerte Personalie, wer den Ausschussvorsitz seitens der UWV übernehmen werde, müssen wir feststellen, dass hier zudem eine Falschmeldung verbreitet wurde. 

Ebenfalls ins Reich der Phantasie gehört auch der Hinweis an anderer Stelle, dass die CDU spielend FDP, SPD, Grüne und UWV auf ihre Linie gebracht habe. Dies ist angesichts des geschilderten Abfolge unsinnig und steht darüber hinaus auch im krassen Gegensatz zu einer vorherigen Meldung, dass die CDU nämlich die Wahl „ihres“ stellvertretenden Bürgermeisters, auf Kosten eines neuen Zuschnitts der Ausschüsse, habe teuer bezahlen müssen.

Wir sind uns bewusst, dass diese im Zusammenhang mit unserem Antrag erfolgte Klarstellung zu Gerüchten, Mutmaßungen und in Teilen nicht zutreffenden Aussagen, dazu führen kann, dass wir nun erst Recht ins Visier geraten und zur Zielscheibe von Meinungsbildung in Boulevard-Manier werden. Dieses Risiko nehmen wir aber im Sinne der notwendigen Seriosität und des Rechtes der Bürgerschaft auf "Klarheit und Wahrheit" ganz bewusst in Kauf. 

In der Sache selber finden wir es gut, dass nach diversen (oft harten) Gesprächen, fünf von sieben Fraktionen (26 von 30 Ratsmitgliedern vertretend) diesen Kompromiss zur Ausschussbildung gemeinsam beantragt haben und sechs von sieben Fraktion (28 von 30 Ratsmitgliedern) erklärt haben, diesen auch tragen zu wollen. 

Davon ausgehend, dass dieser neue Zuschnitt und die damit korrespondierende neue Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse beschlossen wird, muss auch die Hauptsatzung angepasst werden. Die neue Zuständigkeitsordnung wurde übrigens zunächst ohne inhaltlichen Widerspruch mit allen sieben Fraktionen und der Verwaltungsspitze besprochen. 

Der in der Hauptsatzung verankerte § 6 verweist nämlich die ganz oben angesprochenen Anliegen nach § 24 der Gemeindeordnung bisher nicht in den neuen Ausschuss. Dementsprechend hat die UWV-Fraktion die notwendige Änderung beantragt.

Der komplette Antrag kann hier eingesehen werden.

Zu allen Anträgen der UWV-Fraktion geht es hier.

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