WEILERSWISTkompakt

Weilerswist kompakt - 
Die Online-Zeitung für Weilerswist

Dies ist eine noch nicht veröffentlichte Teststeite! WEILERSWISTkompakt ist eine Online-Zeitung für Weilerswist. Es handelt sich um eine Veröffentlichung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung Weilerswist. Entsprechend gelten die gleichen Datenschutzaspekte und Impressums-Hinweise wie auf www.uwv-weilerswist.de;

von Fraktion 15. November 2024
Die UWV-Fraktion weist aus besonderem Anlass noch einmal auf ihre grundsätzlich öffentlichen Fraktionssitzungen hin. Am Montag, den 18.11.2024 ab 19:00 Uhr wird hier der Kämmerer der Gemeinde, Alexander Eskes, noch einmal nähere Informationen und Hintergründe zur neuen Grundsteuer und dem kürzlich im Rat eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erläutern. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner : „Die Finanzen der Gemeinde sind von besonderer Bedeutung. Daher wissen wir es sehr zu schätzen, dass uns Herr Eskes im Rahmen unserer Fraktionssitzung zu einigen Fragen Rede und Antwort stehen wird. Da haben wir noch so einige!“ „Die Unabhängigen“ freuen sich stets über interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zu den öffentlichen Tagesordnungen des Rates und seiner Ausschüsse informieren und mit Diskussionen einbringen. Wegner : „Wir legen Wert darauf, dass wir über diesen Weg immer wieder auch von außen Impulse und Denkanstöße erhalten. Das ist Teil unserer Philosophie: Transparenz, faire Diskussion und sich auch selber hinterfragen.“ Die offenen Fraktionssitzungen finden in der Regel immer montags ab 19:00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Rathauses, Bonner Str. 29 in Weilerswist statt. Eine vorherige Anmeldung wird idealerweise, gerne auch kurz vor der Sitzung, unter fraktion@uwvweilerswist.de oder unter 0179 509 34 67 empfohlen. So kann der problemlose Zugang in das Rathaus ermöglicht werden.
von Fraktion 7. November 2024
In der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2024 erfuhren die meisten Ratsmitglieder erstmals von einer schulinternen Arbeitsgruppe der Gesamtschule, die ein Pilotprojekt konzipierte, welches zunächst die Ausstattung der Jahrgangsstufe 11 (80 Lernende und 34 Lehrkräfte) mit digitalen Endgeräten vorsah. Im Vorfeld der Sitzung wurden einige Ratsmitglieder von Eltern angesprochen. Diese fühlten sich unter Zugzwang gesetzt sich komplett auf eigene Kosten, mit klaren Vorgaben, iPads zu beschaffen. Nach Anträgen von UWV (04.10.), SPD (07.10.) und CDU (24.10.) stellte sich nunmehr heraus, dass sich das ursprünglich von der Schule beabsichtigte Modell nach eigenen Angaben als nicht tragfähig erwiesen hat. Rat, Verwaltung und auch Schule sehen in der Versorgung der Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten dennoch weiterhin einen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten, modernen Schule. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 07.11.2024 einstimmig beschlossen, dass im Haushalt 2025 nun eine Summe von 150.000 € für das Pilotprojekt „Digitales Lernen“ in der Gesamtschule Weilerswist eingestellt werden soll. Im gleichen Zuge soll die Verwaltung prüfen, ob für den Ausbau des digitalen Lernens Fördermittel zur Verfügung stehen , ob und inwieweit eine Beteiligung der Eltern an den Anschaffungskosten für mobile Endgeräte von Lernenden erfolgen kann sowie ob und inwieweit die Nutzung privateigener Mobilgeräte erfolgen kann. Geklärt werden muss dabei zudem, ob die technische Infrastruktur der Gesamtschule für die vom Schulleiter vorgesehene „Breite“ des digitalen Lernens ausreichend ist. Auf Antrag der UWV-Fraktion in der Sitzung wurde zudem beschlossen, dass eine Strategie des Pilotprojektes zudem vor dem Start erstmal im zuständigen Fachausschuss beraten wird. UWV-Ratsmitglied Marion Leufer ergänzt: „Eine Kostenbeteiligung durch die Eltern sehen wir als UWV grundsätzlich sehr kritisch. Auch, wenn es für Familien mit geringem Haushaltbudget Vergünstigungen und Zuschüsse geben soll. Alleine der Schritt an die Verantwortlichen heran, sich als finanziell schlechter gestellte Familien zu outen, sehen wir als problematisch. Und auch dann heißt es noch lange nicht, dass diese Familien dann nach Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen, nicht dennoch vor einer finanziellen Herausforderung stehen.“ Portraitfoto: kasparphotography .
von Gemeindeverband und Fraktion 1. November 2024
Mit großer Bestürzung nehmen wir Abschied von Paul Nussbaum, einem geschätzten Politiker der CDU und einem engagierten Ortsbürgermeister unserer Gemeinde Weilerswist. Paul Nussbaum verstarb im Alter von 76 Jahren und hinterlässt eine Lücke, die nur schwer zu füllen sein wird. Seit vielen Jahrzehnten war Paul Nussbaum eine prägende Persönlichkeit in der politischen Landschaft unserer Gemeinde. Mit seinem unermüdlichen Einsatz und seiner Leidenschaft für die Belange der Bürger hat er sich stets für eine positive Entwicklung Weilerswists eingesetzt. Sein Handeln war geprägt von Weitsicht, Integrität und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen, vor denen unsere Gemeinde stand. Paul Nussbaum war nicht nur ein politischer Kopf, sondern auch aktiv in der Weilerswister Vereinswelt. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freunden und allen, die ihn kannten und schätzten. In Dankbarkeit und Respekt nehmen wir Abschied von Paul Nussbaum. Möge er in Frieden ruhen.
von Frauen in der UWV 18. Oktober 2024
Am 01. Oktober 2024 fand der UWV Frauentreff mit einer erfreulichen Teilnehmerinnenzahl von 13 statt. Als besondere Gesprächspartnerin konnte die Bürgermeisterin, Frau Horst, gewonnen werden. Sie nahm sich viel Zeit, um mit den anwesenden Damen über verschiedene Themen zu sprechen und ihre Sichtweise zu teilen. Ein zentraler Punkt der Gespräche war die aktuelle Situation Rund um den Neubau der Feuerwache. Auch das Thema Flutkatastrophe und die damit verbundenen Herausforderungen wurden intensiv diskutiert, wobei Frau Horst Einblicke in die kommunalen Maßnahmen und Vorsorgestrategien gab. Die Bürgermeisterin sprach zudem offen über ihre Entscheidung, sich nicht für eine erneute Kandidatur bei der Kommunalwahl 2025 aufstellen zu lassen. Dies rief großes Interesse bei den Teilnehmerinnen hervor, die viele Fragen zu den Beweggründen und dem persönlichen Rückblick auf ihre Amtszeit stellten. Ein weiteres Highlight des Treffens war die Frage nach den Herzensprojekten von Frau Horst. Es wurden zahlreiche Fragen gestellt, die zu einer lebhaften und produktiven Diskussion führten. Es war ein reger Austausch, bei dem die Teilnehmerinnen viel über die kommunalen Herausforderungen und die Visionen der Bürgermeisterin erfuhren. Der Frauentreff bot somit einen wertvollen Raum für Dialog und Perspektiven, der bei allen Anwesenden großen Anklang fand. Der nächste Frauentreff der UWV findet am 05.11.2024 ab 19:00 Uhr im Restaurant „El Rancho“ Kölner Str. 78 in Weilerswist statt. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme, liebe Grüße Eure Frauen der UWV Foto: geralt auf pixabay.de
von Fraktion 6. Oktober 2024
"Die Unabhängigen" haben nun beantragt, dass die Gemeinde die Kosten für die Ausstattung von Schülerinnern und Schülern mit Tablets übernimmt. In der Sitzung des Rates am 26.09.2024 haben viele Ratsmitglieder erstmals von einem Pilotprojekt der Gesamtschule erfahren. Im Vorfeld hatten sich einige aufgeregte Eltern auf einen Pilotprojekt der Gesamtschule aufmerksam gemacht, wonach Eltern für iPad`s finanzieren sollten. Der Schulleiter hatte dem Rat gegenüber hierzu Ausführungen gemacht und einige Fragen beantwortet, ehe die SPD-Fraktion dann beantragte das Thema im zuständigen Fachausschuss zu beraten. Auf Nachfrage der UWV-Fraktion sollten bis dahin aber durch die Schule keine Fakten geschaffen werden, Eltern nicht zur Notwendigkeit einer Beschaffung gedrängt werden. Faktisch, dies hatten nur wenige Beteiligte in der Sitzung so wahrgenommen, sollen nun dennoch bis zum 01.11. die Bestellungen erfolgen (Quelle: Homepage der Schule ) . Daher ist die Sitzung des Fachausschusses am 05.12.2024 zu spät. Bis dahin wären dann doch unumstößliche Fakten geschaffen worden, ehe sich Rat und Verwaltung im Sinner der Schülerinnen und Schüler einbringen könnten. Uwe Wegner , Fraktionsvorsitzender der UWV dazu: "Wir sind davon überzeugt, dass das digitale Lernen unerlässlich ist und die Gemeinde hierbei als Schulträger in einer besonderen Verantwortung steht. Gleichwohl sind wir ebenfalls der Überzeugung, dass Eltern finanziell nicht überfordert werden dürfen. Auch etwaige Rabatte und Vergünstigungen für finanziell weniger gut aufgestellte Familien stellen für viele Betroffenen mehr als nur Herausforderungen dar. Hinzu kommt: alleine schon der Umstand, nach einer Vergünstigung Fragen zu müssen ist nicht armutssensibel." Dennoch stellt die UWV-Fraktion digitales Lernen als solches nicht in Frage. Wir wissen: die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran und stellt auch an die Bildung neue Anforderungen. Um den Schülerinnen und Schülern eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Ausbildung zu ermöglichen, ist der Einsatz digitaler Medien im Unterricht unerlässlich. Digitale Endgeräte wie iPad`s bieten im Unterricht vielfältige Möglichkeiten: Interaktives Lernen: iPad`s ermöglichen den Zugang zu aktuellen Informationen, interaktiven Lernprogrammen und digitalen Lernplattformen. Individuelle Förderung: Schülerinnen und Schüler können mit iPads in ihrem eigenen Tempo lernen und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lernmaterialien nutzen. Kreativität und Medienkompetenz: iPad`s fördern die Kreativität und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Kollaboration und Kommunikation: iPad`s ermöglichen neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation im Unterricht. Wir sind sicher, dass die von der Schule gewollte Ausstattung des Jahrgangs 11 mit iPad`s die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten und ihre Bildungschancen verbessern würde. Gleichzeitig wollen wir aber die Eltern finanziell entlasten, indem die Anschaffungskosten für die iPad`s von der Gemeinde übernommen werden. Wir bitten um entsprechende Zustimmung im Haupt- und Finanzausschuss, ohne Vorberatung im Fachausschuss, damit das Pilotprojekt zeitnah starten kann. Ergänzend sei erwähnt, dass die UWV will, dass im folgenden Haushalt und in der darauf basierenden Finanzplanung der nächsten Jahre entsprechende Mittel zur Ausstattung für weitere Jahrgänge berücksichtigt werden. Portraitfoto: kasparphotography .
von Fraktion 4. Oktober 2024
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht. Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren. Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss. Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen: Ist das alles überhaupt notwendig? Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen. Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; Warum aber genau dieser Standort? Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit? Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde de r Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt! Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung: "1. Erwerb des ganzen Grundstücks. 2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken." Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.: "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel. Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden." Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß? Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf." Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen. Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung? Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen. Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht . Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Ei ne Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort? Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist. Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. Foto: Uwe Wegner
von Frauen in der UWV 25. September 2024
Am 01.10.2024 ist es wieder soweit! Wir Frauen der UWV Weilerswist laden alle interessierten Bürgerinnen herzlich ein, gemeinsam über wichtige Themen zu diskutieren, die uns alle betreffen. In dieser offenen Runde möchten wir unter anderem folgende Themen ansprechen: - Müllentsorgung und Sauberkeit in unserer Gemeinde: Wie können wir die Situation verbessern und gemeinsam für ein sauberes Weilerswist sorgen? - Die Feuerwache: Welche Herausforderungen gibt es aktuell, und wie können wir die Sicherheit in unserer Gemeinde weiter erhöhen? Diese Themen sind nur der Anfang! Auch nicht-politische Anliegen und Ideen sind herzlich willkommen. Wir möchten einen Raum schaffen, in dem jede Stimme Gehör findet und neue Perspektiven entwickelt werden können. Wann: 01.10.2024, 19:00 Uhr Wo: Historische Weinstube zum Schwan in Weilerswist Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Gedanken und Fragen mit und lassen Sie uns gemeinsam an Lösungen arbeiten! Wir freuen uns auf einen regen Austausch und anregende Gespräche. Herzliche Grüße, Ihre Frauen der UWV Weilerswist Marion, Svenja und Sandra Foto: geralt auf pixabay.de
von Kreistagsfraktion 13. September 2024
Das Familienunternehmen, vor über 100 Jahren gegründet, hat als Firmengruppe den Produktionsstandorten in Deutschland, Niederlande, Malaysia und USA. Es produziert und vertreibt oleochemische Produkte, Schmierstoffe, Kühlschmierstoffe, Sanierputze etc. Dieses Unternehmen bedarf einer erheblichen Menge von Strom und derzeit noch Gas, so dass auch hier der Übergang zu einer möglicherweise künftigen Nutzung von grünem Wasserstoff ein besonderes Thema ist. Die Veranstaltung war hochkarätig besetzt. U.a. waren die Firma Schöller zu Gast, die e-regio, Vertreter der AGIT Aachen sowie weitere Beteiligte, u.a. auch aus der Politik des Kreistages. Die Abteilung Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung organisiert diesen sog. „Runden Tisch Wasserstoff“, um betroffene Firmen auf den möglichen Übergang zur Nutzung von grünem Wasserstoff zu ermöglichen und gegebenenfalls zu erleichtern. Diese Thematik beschäftigte die UWV im Kreistag Euskirchen bereits vor einigen Jahren, als sie nämlich mit der RVK und einem Wasserstoff-angetriebenem KOM die künftige Ausbildungs- und Demonstrationsfläche der RVK in der Peterheide, Mechernich, den Mitgliedern der Liste zugänglich machte. Den Initialvortrag hielt Dr. David Franzen von NEA GREEN der Gruppe Neuemann und Esser unter dem Titel „Engpass Faktor Wasserstoff – Anforderung an die Wasserstoffversorgung für die Industrie in Nordrhein-Westfalen“ (im Netz nachzulesen). Resümee seiner Power-Point-Präsentation war, dass wir von einer Umstellung der Wirtschaftsbetriebe auf Wasserstoff bzw. grünem Wasserstoff noch sehr weit entfernt sind. Im Herbst 2024 will die Bundesregierung das sog. Kernnetz nach Genehmigung des Antrages durch die Bundesnetzagentur erschließen, damit Wasserstoff dort zur Verfügung steht, wo er gebraucht wird, vor allem auch für die Dekarbonisierung der Industrie. Diese Leitungen sollen schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Das große Ziel ist, unser Land bis spätestens 2050 klimaneutral werden zu lassen. Ob allerdings hinreichend Abnehmer für grünen Wasserstoff in näherer Zukunft zur Verfügung stehen, ist fraglich. Wenn beispielsweise das Kernnetz von Belgien über Weisweiler zur Rheinschiene gelegt wird, ohne dem Kreis Euskirchen eine Anschlussmöglichkeit einzuräumen, so werden sich die hiesigen Betriebe sehr gut überlegen, kostenintensive und langfristige Planungen zur Wasserstoffnutzung vorzunehmen. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Die UWV bleibt weiter in Bezug auf die Nutzung grünen Wasserstoffs engagiert. Foto: akitada31 bei pixabay
von Fraktion 3. September 2024
Hans Peter Nußbaum hat am gestrigen Abend der UWV im Rahmen der Fraktionssitzung seine Beweggründe als parteiloser Bürgermeisterkandidat zu kandidieren erläutert und umfassend über seine Ziele und Ideen informiert. Matthias Müller , Fraktionsgeschäftsführer der Unabhängigen: „Dem uns gegenüber artikuliertem Wunsch des Gespräches, sind wir bei Herrn Nußbaum ebenso gerne nachgekommen, wie bereits bei einem anderen Aspiranten, der seine ursprünglichen Ambitionen jedoch nicht weiterverfolgen wird.“ Beim Vortrag von Hans Peter Nußbaum gab es einige Schnittmengen mit dem UWV-Wahlprogramm aus 2020 sowie den bisherigen Fortschreibungen des eigenen Wahlprogrammes. Insbesondere die Ansichten zur notwendigen Stärkung des Bauhofs, der Personalentwicklung, -gewinnung und –motivation sowie die Ideen zur Verbesserung des Verhältnisses von Rat und Verwaltung stießen auf großes Interesse bei den Unabhängigen. Müller weiter: „Klar ist: Herr Nußbaum und wir haben in der Vergangenheit bisweilen deutlich unterschiedliche Sichtweisen vertreten und sind dabei auch Konflikten nicht aus dem Weg gegangen. Persönliche Befindlichkeiten sind aber nicht der Maßstab für richtungsweisende Entscheidungen. Ich erkenne positiv an, dass sich Herr Nußbaum in unsere Richtung geöffnet hat." Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die UWV noch nicht entscheiden, ob und wie sie sich in Sachen Bürgermeisterwahlkampf 2025 positionieren wird.
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