In die neue Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse konnte die UWV-Fraktion zahlreiche Änderungen einbringen. Diese verbessern die Möglichkeiten der Einbeziehung der Bürgerschaft sowie die Transparenz in mehrfacher Hinsicht.
Bestes Beispiel ist der regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Sah die bisherige Geschäftsordnung noch vor, dass Anfragen im Vorfeld schriftlich eingereicht werden mussten, sah der ursprüngliche Vorschlag aus dem Rathaus für die neue Geschäftsordnung deutlichere Hürden für die Bürger vor. So hieß es im Vorschlag der Verwaltung: „Anfragen sind mindestens drei Werktage vor dem Beginn der Ratssitzung schriftlich einzureichen und von den Fragestellern mündlich vorzutragen.“
Dank der Initiative der UWV-Fraktion konnte hier eine deutliche Verbesserung zu Gunsten der Bürgerschaft erzielt werden. Künftig müssen die Fragen keineswegs mehr schriftlich im Vorfeld eingereicht werden. Zwar ist aus Gründen der Praktikabilität die Zeit für diesen Tagesordnungspunkt auf 15 Minuten begrenzt, aber die Hürde für die Menschen, sich aktiv einzubringen ist deutlich gesenkt worden. UWV-Ratsmitglied Matthias Müller dazu: „Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum man Menschen - wie bislang – zu einer schriftlichen Formulierung Ihrer Anfragen drängen sollte. Diese Hürde musste weg. Man muss akzeptieren, dass es manchen Menschen vielleicht schwer fällt, ihre Anliegen schriftlich zu formulieren oder ihnen der Aufwand schlichtweg zu umständlich-groß ist. Diesem wollten wir im Sinne einer einfachen und praktikablen Lösung Rechnung tragen.“
Übrigens: die Verwaltung bezog sich hinsichtlich der Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung auf die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dadurch haben z. B. nun viele Aspekte des Datenschutzes ihren Weg in die Weilerswister Geschäftsordnung gefunden.
Generell argumentierte man aus der Verwaltungsspitze heraus, man habe sich generell an den Formulierungen des Städte- und Gemeindebundes orientiert. In Sachen Einwohnerfragestunde entstammte der Beschlussvorschlag aber keineswegs dieser Muster-Geschäftsordnung. Hier ist die zusätzliche Hürde einer vorherigen, schriftlichen Formulierung der Fragen, samt entsprechender Fristsetzung nicht aufgeführt. „Die Gedanken, warum dies von der Bürgermeisterin offensichtlich anders gewollt war, sind frei“; kommentiert Marion Leufer, die stellv. Fraktionsvorsitzende der UWV.
Die neue Geschäftsordnung finden Sie hier
als PDF-Dokument auf der Seite der Gemeinde Weilerswist.
(UW)