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Informationen zu Abgrabungen in Horchheim
Donnerstag, den 07.03.2024, ab 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist

Auf Antrag der UWV-Fraktion wurde am 07.09.2023 beschlossen, dass eine von der Gemeindeverwaltung zu organisierende Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden soll. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Bei der Informationsveranstaltung sollten neben Vertretern der Gemeinde auch der Kreis sowie Grundstückseigentümer und Betreiber der Bürgerschaft erläutern, welche Auswirkungen die geplante Kiesgrube auf Sie haben wird.

Die Frage nach den Auswirkungen und den daraus zu ziehenden Konsequenzen ist für die Bürgerin und Bürger bedeutsam. Ziel der UWV-Fraktion war und ist weiterhin eine Versachlichung der Diskussion um die geplanten Abgrabungen. Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner: "Wir wollen den Menschen keinen Sand in die Augen streuen: Die Abgrabungen werden nach Lage der Dinge nicht zu verhindern sein! Dafür verantwortlich ist leider eine vor längerer Zeit vom Rat beschlossene und gültige Änderung des Flächennutzungsplanes."

Dieser Beschluss, zu einem Zeitpunkt als es die UWV noch nicht gab, bildet die Voraussetzung für die Genehmigung dieser Auskiesung durch den Landrat als zuständige Kreisbehörde.

Auch wenn sich die Abgrabungen aufgrund Fehler des alten Rates nicht mehr verhindern lassen, ist es für die Fraktion der „Unabhängigen“ wichtig, dass die Betroffenen umfassend darüber informiert werden. Was bedeutet dies für die Menschen? Gerade in Hinblick auf noch mehr LKW-Verkehr? Grundwasserveränderungen?

Die Bürgermeisterin hatte in der Sitzung des Fachausschusses am 23.11.2023 erklärt, dass das Betreiber-Unternehmen nicht bereit ist, sich in einer Bürgerversammlung zu stellen. Es wurde dafür angeboten, in einer Sitzung des Ausschusses zu erscheinen sowie im Rahmen eines Tages der offenen Tür zu informieren, wenn mit der Maßnahme begonnen wird. 

Ein Tag der offenen Türe, wenn bereits Fakten geschaffen wurden, die Lastwagen die Ortschaften bereits durchfahren, hilft bei den berechtigten Sorgen der Anwohner nicht mehr. Ein Tag der offenen Türe nach Aufnahme des Betriebes führt nicht dazu, dass wir uns alle gemeinsam auf die Probleme rechtzeitig vorbereiten können. In der Bereitschaft sich im Ausschuss zu äußern, aber nicht in einer eigenen Bürgerversammlung, sieht die UWV das Kalkül, dass darauf gesetzt wird, dass die Bürgerin/Bürger von der Maßnahme zunächst weniger mitbekommen. Kurz gesagt: sich im Vorfeld nicht mehr äußern werden. 

Dies will die UWV-Fraktion gerne verhindern! Mit der Bürgerschaft gemeinsam! Der Appel der UWV: "Kommen Sie zur öffentlichen Sitzung und nehmen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten wahr. Sie haben als Bürgerinnen und Bürger berechtigte Interessen, die Sie vertreten dürfen, die Sie vertreten sollten!"

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes erfolgt öffentlich! Grundsätzlich ist es zwar zutreffend, dass Bürgerinnen und Bürger zunächst kein Rederecht im Ausschuss haben. Die UWV hat jedoch die Absicht formal eine Sitzungsunterbrechung  zu beantragen, um den Anwohnern die Gelegenheit zu geben, zu Wort zu kommen. Es ist politische Gepflogenheit, dass solchen Anträgen dann einstimmig zugestimmt wird.  Es ist also durchaus Raum die Meinung zu sagen, und  sachlich-kritische Fragen zu stellen. Das das mutmaßliche taktische Kalkül des Betreibers darf nicht aufgehen. 

Bürgerinnen und Bürger können auch im Vorfeld gerne Kontakt zur UWV-Fraktion aufnehmen, wenn es Aspekte gibt, die sie der Politik schon vor der Sitzung mit auf den Weg geben wollen (Mail: fraktion@uwvweilerswist.de oder über das Kontaktformular auf www.uwv-weilerswist.de)

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