Nach der Gemeindeordnung NRW (GO) sind Fraktionen freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.
Die gewählten Mitglieder der UWV im Rat haben sich zur UWV-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist zusammengefunden, ihnen stehen damit die vollen Rechte einer Fraktion zu, etwa Anträge auf die Tagesordnung von Rat und Ausschüssen zu bringen.