Mit deutlicher Mehrheit hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung gestern die Beschlussfassung über ein Einzelhandelskonzept für Weilerswist zunächst vertagt. Das vorgestellte Gutachten soll als Grundlage der Einzelhandelsentwicklung in Weilerswist dienen. Für Weilerswist ging der Beauftragung die Diskussion um ein integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) voraus.
In den Augen der „Unabhängigen“ ist das vorgelegte und vorgestellte Konzept aktuell nicht zustimmungsfähig. Zu viele offene Fragen hatten sich in der Beratung innerhalb der Fraktion ergeben. Diese konnten auch in der Sitzung des Fachausschusses nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
„Wenn in einem Konzept, welches Ende 2024 beschlossen werden soll, die Verfasser u . a. niederschreiben, dass sie inflationsbedingt für 2023 eine andere Entwicklung erwarten, dann fällt es mir schwer, das gesamte Dokument zu einer wesentlichen Grundlage für die weitere wirtschaftliche und planerische Entwicklung unserer Gemeinde zu machen“, kommentiert UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner.
Die UWV zweifelte an der gesamten Sinnhaftigkeit des Konzeptes. So gab es beispielsweise noch weiteren Diskussionsbedarf über die im Konzept festgelegte Klassifizierung der verschiedenen Einzelhandelssortimente und als schutzwürdig festgelegten Bereiche. Überrascht zeigten sich weite Teile des Ausschusses über die Aussage, dass man mit einem Einzelhandelskonzept für Weilerswist in Nachbarkommunen nicht erwünschte Konkurrenz-Einzelhändler verhindern könne. Wegner: „Hinter diese Aussage möchte ich mal ein großes Fragezeichen setzen. Da werden wir uns noch einmal informieren. Ich vermag mir das schwerlich vorzustellen, lasse mich aber gerne überzeugen, wenn ich falsch liege.“
In der Sitzung konnten auf Nachfrage der UWV insgesamt jedenfalls keine stichhaltigen Gründe genannt werden, weshalb eine Beschlussfassung zwingend notwendig gewesen wäre. Die Aussage seitens der Verwaltung, man habe es in Auftrag gegeben, es sei bezahlt, also solle man es beschließen, vermochte nicht zu überzeugen.
Das eingangs erwähne ISEK, in dessen Zuge die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes überhaupt erst aufkam, wurde 2021 in Auftrag gegeben. Es hatte u. a. das Ziel städtebauliche Maßnahmen zu identifizieren und sollte dabei Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln sein. Konkrete Maßnahmen wurden aus diesem ISEK jedoch bis heute nicht umgesetzt. Nach Auffassung UWV ist das ISEK nach heutigem Stand faktisch tot.
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