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Abwassergebühren steigen

Gegen die Stimmen der UWV-Fraktion hat der Rat die Verwaltungsvorlage  zu einer Nachtragssatzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen beschlossen. 

Nach Ansicht der UWV-Fraktion habe sich aus der Vorlage der Verwaltung nicht erschließen können, weshalb die Personalkosten von 76.100,-- € in 2023 auf 185.600,-- € in 2024 steigen, sich also mehr als verdoppeln werden. Der Hinweis der UWV auf diesen Umstand blieb in der Vorberatung im zuständigen Fachausschusses schlichtweg unkommentiert. 

Für die UWV ein Unding. Matthias Müller dazu: „Wir sind bereit Verantwortung zu übernehmen, scheuen auch nicht davor unpopuläre Entscheidungen zu treffen: wir wollen dieses aber den Menschen nachvollziehbar erklären können. Das können wir hier leider nicht. Der in der Verwaltungsvorlage dargestellte Aspekt, dass gerade durch die Gartenwasserzähler erhöhter Verwaltungs- und damit Personalaufwand entstehe, ist für uns zwar grundsätzlich nachvollziehbar, kann aber unseres Erachtens alleine nicht zu mehr als einer Verdoppelung der Personalkosten führen.“ 

Dabei erinnert Müller auch an den Umstand, dass das Kanalnetz durch Beschluss des vorherigen Rates im Jahre 2019 an den Erftverband übertragen wurde. Leitgedanke seinerzeit war die Absicht Synergieeffekte zu nutzen: „Diese Idee scheint bis jetzt jedenfalls mal nicht aufgegangen zu sein.“

Die Gebührenstruktur sieht für die Weilerswister Bürger 4,56 €/qm (bisher 4,30 €/qm) und Schmutzwassergebühr 1,17 €/qm (bisher 1,12 /qm) vor. Mit diesen Gebührensätzen ergibt sich eine Erhöhung von ca. 6,00 % bei der Schmutzwassergebühr und 3,50 % bei der Niederschlagswassergebühr. „Dies sind auf den ersten Blick zwar nur Cent-Beträge, aber auch dabei ist es unsere Aufgabe genau hinzusehen, wie diese zustande kommen. Zudem können sich vermeintlich kleinere Cent-Beträge schnell aufsummieren“, so Müller abschließend.

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