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Abgrabungen in Horchheim 
Klarheit für Bürgerinnen und Bürger vor vollem Besucherrang

Wie von der UWV-Fraktion gefordert und angekündigt, erläuterten nun im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung Vertreter der Gemeinde Weilerswist, des Kreises Euskirchen sowie des Betreibers die Planungen zur bevorstehenden Abgrabung in Horchheim. 

Klar hatten „Die Unabhängigen“ im Vorfeld deutlich gemacht, dass sich die Abgrabung nicht verhindern lassen wird, man aber der Bürgerschaft erläutern müsse, was genau passiert. Ebenso sollte es um die damit unvermeidbaren Folgen gehen: was kann, was muss gemacht werden, um die Beeinträchtigungen zu minimieren?

Wie von der UWV zu Beginn der Diskussion zur Klarstellung gewünscht, hatten die Vertreter der Gemeindeverwaltung und des Kreises die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Demnach habe es keine faktische Möglichkeit mehr für Rat und Verwaltung gegeben, die Abgrabung zu verhindern. 

Nach einer Sitzungsunterbrechung konnten dann auch die Bürgerinnen und Bürger Nachfragen stellen und auf Ihre Sorgen und Nöte hinweisen. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner: „Ich habe positiv zur Kenntnis genommen, dass trotz des für manche Menschen belastenden Themas die Bürger sehr besonnen ihre Anliegen vorgetragen und Gemeinde, Kreis und Betreiber sich den Fragen gestellt haben. Dazu haben wir nun alle nähere Kenntnis, was nun wirklich genehmigt ist. Die Informationen, die bislang an den Menschen vorbei gegangen ist, die waren wichtig.“ 

Der Umstand, dass nicht alle Interessierten einen Sitzplatz fanden, habe deutlich gezeigt, wie sehr das Thema den Menschen unter den Nägeln brenne. Erfreut zeigt sich die UWV zudem über die Bereitschaft der Bürgermeisterin, sich einem der jetzt schon stark mit LKW-Verkehr belasteten Bereiche (Müddesheimer Straße) in Sachen Verkehrsprobleme (u. a. zu schnellem Fahren) anzunehmen.

Die erteilte Genehmigung und viele weitere Unterlagen können übrigens für jedermann im Internet eingesehen werden: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=1c52df52-a015-46f1-a40d-36a2d696a55d

Sollten sich im Laufe des Betriebes Probleme ergeben, wie Staubbelastungen, Lärm etc., können sich Betroffene an die Genehmigungsbehörde, den Kreis Euskirchen wenden. Auch hier können die Kontaktdaten dem vorgenannten Link entnommen werden.

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