von Fraktion
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4. Oktober 2024
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht. Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren. Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss. Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen: Ist das alles überhaupt notwendig? Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen. Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; Warum aber genau dieser Standort? Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit? Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde de r Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt! Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung: "1. Erwerb des ganzen Grundstücks. 2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken." Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.: "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel. Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden." Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß? Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf." Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen. Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung? Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen. Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht . Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Ei ne Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort? Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist. Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. Foto: Uwe Wegner